Wie der Verein VIMÖ in einer aktuellen Presseaussendung festhält, ist es für intergeschlechtliche Personen in Österreich nach wie vor kaum möglich, die sogenannte „Dritte Option“ beim Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten für sich zu beanspruchen.
Obwohl der Verfassungsgerichtshof 2018 mit einem richtungsweisenden Erkenntnis klargestellt hat, dass der dritte Geschlechtseintrag möglich sein muss, hat ein Erlass aus dem Innenministerium dazu geführt, dass intergeschlechtliche Personen ihre Rechte in der Praxis kaum durchsetzen können.
Sie werden in den Standesämtern abgewiesen, wenn sie kein medizinisches Gutachten vorlegen können, das eine Variante der Geschlechtsentwicklung belegt.
Die Forderung nach Gutachten bringe nicht nur rechtliche Hürden mit sich, sondern auch sehr persönliche Probleme, so Luan Pertl von VIMÖ: „Viele intergeschlechtliche Menschen haben keine klare Diagnose, und diese Untersuchungen können retraumatisierend wirken bei Personen, die medizinische Gewalt erlebt haben
.“ (Quelle: VIMÖ)