Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, Bürgerinnen und Bürgern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen, Defizite in der öffentlichen Verwaltung aufzuzeigen und nach Möglichkeit zu korrigieren. Dabei tritt sie nicht nur als Prüferin sondern auch als Vermittlerin zwischen Bürgern und Behörde auf.
Neben dieser Kontrolltätigkeit ist die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig. Sie hat den gesetzlichen Auftrag öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt werden. Über ihre Arbeit berichtet sie regelmäßig an den österreichi-schen Nationalrat und an den Bundesrat. Die wichtigsten Ergebnisse sind im Jahresbericht zusammengefasst: Band 1 gibt einen Überblick über die nachprüfende Verwaltungskontrolle, Band 2 widmet sich der präventiven Menschenrechtskontrolle.
Beschwerden 2019
Im Jahr 2019 wandten sich rund 16.600 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. In 48 Prozent aller Beschwerdefälle veranlasste die Volksanwaltschaft eine detaillierte Überprüfung. Insgesamt wurden 8.016 Prüfverfahren eingeleitet. Bei 4.051 Beschwerden gab es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung, weshalb kein Prüfverfahren eingeleitet wurde. In diesen Fällen unterstützte die Volksanwaltschaft die Betroffenen mit Informationen zur Rechtslage und allgemeinen Auskünften.
Viele Beschwerden von Menschen mit Behinderungen
Rund 29 Prozent aller Prüfverfahren (1.464) betrafen den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit. Die Beschwerden bezogen sich insbesondere auf Mängel bei der Pflegegeldeinstufung sowie Probleme rund um die Pensionszuerkennung und das Arbeitslosengeld. Unverändert hoch ist das Beschwerdeaufkommen von Menschen mit Behinderung.
19 Prozent mehr im Bereich Justiz
Beschwerden über den Justizbereich stehen mit 1.111 Prüfverfahren (rund 22 Prozent aller Verfahren) an zweiter Stelle Diese betrafen die Justizverwaltung, den Strafvollzug und die Prüfung von Verfahrensverzögerungen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Beschwerden um knapp 19 Prozent gestiegen. Beanstandet wurden insbesondere die Dauer von Gerichtsverfahren und Verfahren der Staatsanwaltschaften sowie der Strafvollzug.
Präventiver Schutz der Menschenrechte
Im Bereich der präventiven Menschenrechtskontrolle wurden 505 Kontrollen durchgeführt. In 77 Prozent der präventiven Kontrollen sahen sich die Kommissionen veranlasst, die menschenrechtliche Situation zu beanstanden.
Hier geht’s zum Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2019.
Quelle: Volksanwaltschaft