2021 wird zum dritten Mal die Einhaltung der Menschenrechte in Österreich durch den UN-Menschenrechtsrat überprüft (Universal Periodic Review). Die Österreichische Liga für Menschenrechte hat einen gemeinsamen Bericht der österreichischen Zivilgesellschaft an den UN-Menschenrechtsrat koordiniert. Der Klagsverband hat sich gemeinsam mit rund 250 weiteren Organisationen an dem Bericht beteiligt und v.a. die Themen „Gleichberechtigung und Antidiskriminierung“ sowie „MigrantInnen, Flüchtlinge und Asylsuchende“ kommentiert.
Ausweitung des Diskriminierungsschutzes
In diesem Bereich bekräftigt der Klagsverband eine langjährige Forderung, nämlich den Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt auszuweiten. Derzeit ist der Diskriminierungsschutz in vollem Umfang für alle Diskriminierungsgründe nur in der Arbeitswelt gegeben. Außerhalb der Arbeitswelt sind nur die Gründe Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit geschützt.
Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen bei Sozialleistungen
Eine weitere Forderung des Klagsverbands im UPR-Bericht ist die Gleichstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen bei Sozialleistungen. Die Vergabe von Sozialleistungen wird zunehmend restriktiv gehandelt, das zeigt sich sehr gut am Beispiel des Landes Oberösterreich. Dort hat der Klagsverband bereits 2017 eine Klage für eine türkische Staatsbürgerin eingebracht, die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft längere Erwerbszeiten nachweisen musste als österreichische Staatsbürger_innen, um die Wohnbeihilfe zu erhalten (hier geht’s zum Sachverhalt).
Seit 2018 müssen langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige in Oberösterreich ein Deutschzertifikat für den Erhalt der Wohnbeihilfe vorlegen. Der EuGH prüft derzeit, ob bei dieser Vorgehensweise die EU-Gleichbehandlungssrichtlinien verletzt werden. Dem vorausgegangen ist eine Klage des Klagsverbands für einen türkischen Staatsbürger in Oberösterreich.
UPR
Die Universal Periodic Review (UPR) ist eine umfassende Überprüfung der Menschenrechtslage aller UN-Mitgliedsstaaten in regelmäßigen Abständen (alle vier bis fünf Jahre). Die erste Überprüfung Österreichs war 2011, die zweite im Jahr 2015. Die Zivilgesellschaft ist eingeladen, sich an dem Überprüfungsprozess mit einem Bericht zur Menschenrechtslage im Land zu beteiligen. (da)
Folgen Sie diesem Link, um den Bericht der österreichischen Zivilgesellschaft an den UN-Menschenrechtsrat herunterzuladen – englische Fassung, deutsche Fassung.