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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Gibt es ein „Recht auf eine Entscheidung“?

Gibt es ein „Recht auf eine Entscheidung“?

3. September 2020 // von Klagsverband

Die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien verlangen im Fall einer Diskriminierung „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“.

In einem derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Fall soll geklärt werden, ob das auch heißt, dass es in einem Verfahren immer eine inhaltliche Entscheidung – liegt eine Diskriminierung vor oder nicht – geben muss.

Schadenersatz bezahlt, keine inhaltliche Entscheidung

Im schwedischen Ausgangsfall geht es um eine Person, die sich durch „Ethnic Profiling“ von einer Fluggesellschaft diskriminiert sah. Die Fluggesellschaft bezahlte den eingeklagten Schadenersatz, verweigerte jedoch anzuerkennen, dass es sich um eine Diskriminierung gehandelt habe.

Interessante Rechtsfrage auch für Österreich

Die Entscheidung des EuGH ist noch offen, wird aber auch für die österreichische Rechtslage sehr interessant sein.

Denn auch in Österreich ist es in einem Zivil- oder Arbeitsrechtsprozess möglich, einen Anspruch anzuerkennen, das heißt den geforderten Schadenersatzbetrag zu bezahlen, ohne dass es dann eine inhaltliche Entscheidung zur Frage der Diskriminierung durch das Gericht gibt.

Stärkung der Rechte von Betroffenen

Eine positive Entscheidung des EuGH in dieser Frage würde für Betroffene wie auch für Organisationen wie den Klagsverband eine wesentliche Stärkung ihrer Rechte bedeuten. (th)

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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