Immer häufiger werden Personen oder Personengruppen im Internet durch Kommentare, Postings oder Nachrichten angegriffen, beleidigt oder belästigt. Bisher war es für Opfer von Hass im Netz allerdings schwierig, gegen diese Angriffe vorzugehen.
Der Klagsverband begrüßt deshalb die Gesetzesiniative Hass im Netz und nimmt zu den Gesetzesentwürfen Stellung. Dabei sind vor allem jene Punkte von Interesse, die aus Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsperspektive relevant sind.
Schutz von Persönlichkeitsrechten
Belästigungen und diskriminierende Beleidigungen stellen in vielen Fällen eine massive Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar. Der Klagsverband begrüßt daher jede Verbesserung beim Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Vereinfachung beim Zugang zum Recht für Betroffene.
Mehr Schutz bei Belästigung und Beleidigung
Insgesamt erwartet sich der Klagsverband durch die Gesetze eine klare Verbesserung beim Schutz vor Belästigungen und Beleidigungen im Netz. Die konkrete verfahrensrechtliche Umsetzung wird derzeit noch diskutiert.
In jedem Fall wird auch in Zukunft die Rechtssprechung von großer Bedeutung sein, weil bei jeder richterlichen Entscheidung zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und dem Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre abgewogen werden muss.
Verbesserter Zugang zum Recht
Für den Klagsverband ist der Zugang zum Recht für Opfer von Gewalt und Diskriminierung ein wesentliches Anliegen. Wir begrüßen daher, die im Gesetzesentwurf vorgesehene Ausweitung des Anspruchs von Opfern von Straftaten auf Prozessbegleitung.
Diskriminierungsfreie Sprache
Bei den vorliegenden Gesetzesentwürfen geht es auch um den Schutz vor Diskriminierung, deshalb sollte die Sprache der Gesetzestexte in diesem Sinn gestaltet sein.
Der Klagsverband regt an, den Begriff „Rasse“ entsprechend dem Gleichbehandlungsgesetz durch „ethnische Zugehörigkeit“ zu ersetzen. Inzwischen ist wissenschaftlich unstrittig, dass es nur eine menschliche Rasse gibt. In der „Jenaer Erklärung“ heißt es dazu: „Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung.“
Auch der Begriff „körperliche und geistige Behinderung“ entspricht nach Ansicht des Klagsverbands nicht menschenrechtlichen Vorgaben. Von „Behinderungen“ zu sprechen, wäre gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angemessen. (da)