Der 7. Bericht an den Landtag für den Zeitraum Juli 2018 bis Juni 2020 liegt vor.
Alle zwei Jahre müssen die Tiroler Antidiskriminierungsbeauftragten dem Landtag einen Bericht vorlegen, das sieht das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz vor.
Die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ist für all jene eine Anlaufstelle, die durch das Land Tirol oder durch die Gemeinden diskriminiert wurden. Zur Servicestelle gehören auch der Tiroler Monitoring-Ausschuss und seit 2019 die Ombudsstelle für barrierefreies Internet.
Alle diese Einrichtungen werden im Bericht ausführlich beschrieben. In weiten Teilen erfolgt dies in leichter Sprache. Zahlreiche Beispiele erläutern, mit welchen Anliegen sich Personen an die Antidiskriminierungsbeauftragten wenden und wie in konkreten Fällen geholfen werden kann.
Auch der neue Jugendbeirat des Monitoring-Ausschusse wird vorgestellt. (da)