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Aktuelle Seite: Start / News / Int. Tag gegen Gewalt an Frauen

Int. Tag gegen Gewalt an Frauen

25. November 2020 von Klagsverband

Klagsverband und LEFÖ erinnern an UNO-Forderungen zum Schutz von Betroffenen des Frauenhandels.
Foto: Evelyn Probst/LEFÖ

Klagsverband und LEFÖ erinnern an UNO-Forderungen zum Schutz von Betroffenen des Frauenhandels

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen machen der Klagsverband und LEFÖ im Rahmen der Kampagne #rechtehatsie auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich zum Schutz von Frauen vor Gewalt und Ausbeutung aufmerksam.

Bericht über Maßnahmen zum Schutz vor Frauenhandel vorrangig

Mit der Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention hat sich Österreich verpflichtet, Frauen und Mädchen vor jeder Form von Diskriminierung zu schützen. Bei Frauenhandel handelt es sich um eine extreme Form der Ausbeutung, bei der andere auf Kosten von Frauen und Mädchen Profit machen.

Um Frauen vor dieser spezifischen Form von Gewalt zu schützen, müssen eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, hat das UN-Frauenrechtskomitee nach der regelmäßigen Überprüfung Österreichs auf Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention im Juli 2019 in seinen Empfehlungen an die Republik Österreich festgehalten.

Der bedingungslose Zugang zu Schutz und Unterstützung für Betroffene des Frauenhandels wird dabei vom Komitee als besonders dringlich erachtet. Österreich wurde deshalb aufgefordert, dem Komitee 2021 einen Bericht dazu zu übermitteln.

Für Evelyn Probst, Leiterin der LEFÖ – Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels, ist das ein wichtiges Zeichen, denn: „Opferschutz, der auf Frauenrechten und Menschenrechten basiert, bedeutet bedingungslose Unterstützung für Betroffene des Frauenhandels, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Bereitschaft gegen Täter*innen auszusagen.“

Politische Repräsentation, Bildung und Familienzusammenführung

Aber nicht nur beim Thema Frauenhandel hat das UN-Komitee Österreich ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Auch drei weiteren Bereichen wurde höchste Dringlichkeit attestiert.

Während Österreich seinen nächsten periodischen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention erst 2023 abgeben muss, werden hier bereits 2021 Berichte zur Umsetzung verlangt. Neben der strafrechtlichen Verfolgung von Frauenhändlern handelt es sich um folgende Themen:

  • Gesetzliche Verpflichtungen und ökonomische Anreize für eine Mindestrepräsentation von Frauen im Nationalrat und in den Landtagen.
  • Maßnahmen zur Inklusion von Mädchen mit Migrationshintergrund im Bildungssystem.
  • Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren bei der Familienzusammenführung im asylrechtlichen Kontext.

Der Klagsverband, der den gemeinsamen Schattenbericht der NGOs zur Staaenprüfung 2019 koordiniert hat, appelliert deshalb an die Republik Österreich den Verpflichtungen als Vertragsstaat der UN-Frauenrechtskonvention nachzukommen. „Wir erwarten mit Spannung den Zwischenbericht zu den vier vom Komitee als besonders dringlich erachteten Problemfeldern und damit verbunden wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Frauenhandel, zur besseren Repräsentation von Frauen in der Politik, zur Inklusion von Mädchen mit Migrationshintergrund im Bildungssystem und zum Abbau von Barrieren bei der Familienzusammenführung“, so Daniela Almer vom Klagsverband.

#rechtehatsie

Mit der Kampagne #rechtehatsie macht der Klagsverband – ein NGO-Netzwerk zur Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung – auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs durch die UN-Frauenrechtskonvention aufmerksam. LEFÖ hat sich als Mitgliedsverein des Klagsverbands am gemeinsamen NGO-Schattenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention beteiligt.

Foto: LEFÖ

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