Monitoringstellen veröffentlichen Schattenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention
Der Unabhängige Bundes-Monitoringausschuss und die Monitoringstellen in den Ländern stellen mit ihrem Schattenbericht ihre Analyse zur aktuellen Situation der Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.
„Uns, als Überwachungsorgane, war es wichtig aufzuzeigen, wo aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf besteht. Der Schattenbericht macht deutlich, dass es in Österreich seit der letzten Staatenprüfung in vielen Bereichen Stillstand und sogar Verschlechterungen gibt“, erläutert Christine Steger, Vorsitzende des Bundes-Monitoringausschusses.
Menschenrechtliche Verpflichtungen der UN-BRK
Vor über 10 Jahren hat sich Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Damit hat man auch zugestimmt, regelmäßig von den Vereinten Nationen überprüft zu werden, ob zielführende Maßnahmen gesetzt werden, um die UN-BRK und ihre Menschenrechte zu realisieren.
Dazu erhält die Republik die „List of Issues“, die im Vorfeld der Staatenprüfung zu beantworten ist. Der Schattenbericht orientiert sich an den Fragen der Vereinten Nationen und stellt eine Analyse der Situation von Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Überwachungsorgane dar.
Dringender Verbesserungsbedarf
Als besonders dringend werden von den Monitoringgremien Verbesserungen bei den Themen „Persönliche Assistenz“ und „Inklusive Bildung“ hervorgehoben.
Angesichts der Covid-19-Pandemie wird aber auch auf Missstände und Menschenrechtsverletzungen in Einrichtungen hingewiesen, die durch die Pandemie noch verstärkt würden. (Quelle: Unabhängiger Monitoringausschuss)