Bei der Novelle des Staatsbürgerschafts- und Symbole-Gesetzes gilt es das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren.
Mit seinen Stellungnahmen partizipiert der Klagsverband aktiv an politischen Prozessen und versucht, die Gesetzgebung im Sinne umfassender Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik zu beeinflussen.
Viele Gesetzesvollen berühren Grundrechts- oder Gleichstellungsmaterien, die für den Klagsverband interessant sind.
Grundrecht der freien Meinungsäußerung
So ist es auch bei der Novelle des Staatsbürgerschafts- und Symbole-Gesetzes. Hier sollen Symbole der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) verboten werden. Dabei stellt sich die Frage nach dem Schutz der Grundrechte, vor allem der freien Meinungsäußerung. Werden Symbole bestimmter Gruppierungen verboten, darf damit keine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung einhergehen.
Der Klagsverband unterstützt die Bekämpfung von terroristischen und rechtsextremen Organisationen. Dazu gehört aber nicht nur Symbolpolitik, sondern ein breit aufgestellter Austausch zwischen Staat, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Dazu Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey: „Bei diesem Gesetz geht es um den effektiven Kampf gegen Rechtsextremismus. Wenn nur Symbole verboten werden, wird zwar die Meinungsfreiheit unzulässig beschränkt, es wird aber nicht genug gegen die rassistischen Identitären vorgegangen.“