Unsere Stellungnahme dazu.
Mit dieser Novelle sollen das Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes und das Antidiskriminierungsgesetz vereinheitlicht werden, was der Klagsverband begrüßt. Eine Harmonisierung ist vor allem im Interesse all jener, die auf Grundlage dieser Gesetze ihr Recht auf Gleichbehandlung durchsetzen können.
Positiv zu bewerten ist auch die geplante Einführung eines Mindestschadenersatzes von 1.000 Euro für persönliche Beeinträchtigung in allen Bereichen. Die Erfahrung des Klagsverbands zeigt, dass Beträge unter 1.000 Euro nicht einem in den Richtlinien geforderten wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Schadenersatz entsprechen.
Verbesserungsbedarf
Bei den Formulierungen im Gesetzesentwurf sieht der Klagsverband Verbesserungsbedarf. Häufig werden nur weibliche Formulierungen verwendet. Das irritiert beim Lesen und ist wohl nicht als Statement gegen das ausschließliche Verwenden der männlichen Form gedacht. Hier könnte eine der zahlreichen geschlechtergerechten Varianten, die zur Verfügung stehen, Abhilfe schaffen.
Leider fehlen in dem Gesetzesentwurf weitgehend Bestimmungen zur Barrierefreiheit und auch der Rechtsschutz außerhalb der Arbeitswelt ist noch ausbaufähig.