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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Anleitung zur Zusammenarbeit mit UN-Hochkommissariat für Menschenrechte

Anleitung zur Zusammenarbeit mit UN-Hochkommissariat für Menschenrechte

5. März 2009 // von Klagsverband

unoDas Büro des UN- Hochkommissars für Menschenrecht publizierte im Februar ein Handbuch zu ihrer Arbeit und der Möglichkeiten der Interaktion für Bürger und Bürgerinnen. Dieses hat ein dynamisches Konzept und ist als flexibles Forum gedacht. So kann zum Beispiel jeder und jede Feedback zu diesem Skript geben und den Inhalt somit beeinflussen und mitbestimmen.

Den Hauptteil des Handbuchs bilden Informationen über die Struktur der Menschenrechtskommission und Tipps zur Kontaktaufnahme und Mitarbeit für Organisationen oder Privatpersonen.

Für Leser und Leserinnen sind vor allem die Kapitel mit den Interaktionsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft relevant. Einerseits kann jeder und jede Staaten zur Einhaltung der Menschenrechtsstandards aufrufen, andererseits ist es für NGOs möglich bei der Überwachung der Menschenrechtsübereinkommen mitzuwirken. Dazu können sie Berichte und ähnliche Informationen über einzelne Staaten einreichen. Eine weitere Form der Mitarbeit bietet die Beobachtung von Sitzungen des Menschenrechtskollegiums. Hierzu benötigen die Organisationen jedoch einen bestimmte Status, welcher sie zu den einzelnen Handlungen, wie zum Beispiel schriftliche oder mündliche Statements, ermächtigt. 

Das Handbuch bietet insgesamt viele interessante Informationen für NGOs über das UN – Hochkommissariat für Menschenrechte und die Möglichkeiten zur Mitarbeit und erleichtert diese sehr. Ansprechend wirken das dynamische und offene Konzept und auch das UserInnen-freundliche Layout. Trotzdem ist vieles nur unzureichend erklärt und um ernsthaft eine Zusammenarbeit zu starten, wären mehr Informationen über die genauen Interaktionsformen und – möglichkeiten nötig. 

Detaillierte Informationen finden Sie – leider nur in englischer Sprache –  im Handbuch des OHCHR (Office of the High Commissioner für Human Rights) und auf dessen Homepage.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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