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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Am Frauentag nicht die UN-Frauenrechtskonvention vergessen!

Am Frauentag nicht die UN-Frauenrechtskonvention vergessen!

8. März 2021 // von Klagsverband

Zwischenbericht über besonders dringende Maßnahmen im Juli fällig

Neben allen aktuellen frauenpolitischen Forderungen, die anlässlich des Frauentages vor den Vorhang geholt werden, darf die UN-Frauenrechtskonvention nicht vergessen werden. Mit der Ratifizierung dieses Menschenrechtsdokuments hat sich Österreich als Vertragsstaat verpflichtet, Frauen und Männer vollumfassend in allen Lebensbereichen gleichzustellen.

„Die UN-Frauenrechtskonvention ist als Menschenrechtsdokument für Frauen einzigartig, weil sie wirklich jeden Lebensbereich anspricht“, so Daniela Almer für die Kampagne #rechtehatsie und weiter: „Alle Kinder sollten schon in der Schule von der Konvention erfahren, sie gehört zum menschenrechtlichen Grundwissen.“

Frauenrechte in allen Lebensbereichen

An die Frauenrechtskonvention ist ein Verfahren gekoppelt, mit dem jeder Staat regelmäßig auf die Einhaltung und Umsetzung der 16 Artikel geprüft wird. Nach der jüngsten Prüfung im Sommer 2019 hat ein hochrangig besetztes UNO-Expert_innen-Komitee einen Katalog mit rund 40 Handlungsempfehlungen an die Republik Österreich übermittelt.

Neben altbekannten frauenpolitischen Baustellen wie Lohngleichheit oder Schutz vor Gewalt werden in dem Katalog sämtliche Lebensbereiche angesprochen und Maßnahmen, die von inklusiver Bildung über eine gerechtere Aufteilung von Sorge-Arbeit bis zu besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen für Bäuerinnen reichen, eingefordert.

Dringender Handlungsbedarf

In vier Bereichen sieht das Komitee akuten Handlungsbedarf und fordert deshalb von der Republik Österreich bis Juli 2021 einen Zwischenbericht über geplante Maßnahmen:

Es handelt sich dabei um den Schutz von Frauen, die Opfer von Frauenhandel wurden, um erleichterte Familienzusammenführung für Personen, die unter internationalem Schutz stehen, um die Verringerung der Schulabbruchsrate von Mädchen mit Migrationshintergrund und um Maßnahmen zur Mindestrepräsentation von Frauen im Nationalrat und in den Landtagen.

„Wir erwarten mit Spannung den Bericht der Regierung und hoffen, dass auf die Worte auch Taten folgen“, so Daniela Almer.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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