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Aktuelle Seite: Startseite / News / OÖ Wohnbeihilfe: Urteil des LG Linz lässt offen, ob es sich um eine Kernleistung handelt

OÖ Wohnbeihilfe: Urteil des LG Linz lässt offen, ob es sich um eine Kernleistung handelt

29. Juli 2021 // von da


Klagsverband und migrare werden sich weiter für menschenwürdiges Wohnen einsetzen.

Foto: Pixabay

Das Landesgericht Linz hat in Bezug auf das Verfahren eines türkischen Staatsbürgers, dem die oberösterreichische Wohnbeihilfe verweigert wurde, weil er kein Deutschzertifikat nachweisen konnte, entschieden, dass es sich dabei nicht um eine Diskriminierung nach dem oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz handelt. „Für uns ist dieses Urteil nicht überraschend, denn bereits der EuGH hat das nicht als Verletzung der Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG gesehen“, kommentiert Volker Frey vom Klagsverband das Urteil. Der Klagsverband hat den Fall 2018 zu Gericht gebracht und begleitet das Verfahren seither gemeinsam mit migrare.

„Die nächste, entscheidende Frage wird sein, ob es sich bei der Wohnbeihilfe um eine Kernleistung im Sinne der langfristig-Aufenthaltsberechtigten-Richtlinie handelt und der Nachweis von Deutschkenntnissen daher gegen die Richtlinie verstößt“, so Frey. Das hat das Landesgericht nämlich in seinem Urteil nicht berücksichtigt, obwohl diese Frage auch bei der Anfrage an den EuGH im Mittelpunkt gestanden ist. Der Klagsverband werde gerne weitere Verfahren unterstützen, um dies rechtlich zu klären.

Für migrare-Geschäftsführer Mümtaz Karakurt ist das Thema mit diesem Urteil ebenfalls nicht beendet: „Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige bei der Wohnbeihilfe gleichbehandelt werden. Die menschenverachtenden Bestimmungen betreffen Menschen, die meistens seit Jahrzehnten in Österreich leben und arbeiten und aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit nicht in der Lage sind, ein Deutschzertifikat vorzuweisen.“

Das Land Oberösterreich hätte jederzeit die Möglichkeit, den Nachweis eines Deutschzertifikates aus dem Wohnbauförderungsgesetz zu streichen. „Leistbares Wohnen ist ein Menschenrecht für alle. Das Land Oberösterreich könnte auch für Gleichstellung sorgen, ohne dafür von einem Gericht gezwungen zu werden“, sind sich Frey und Karakurt einig.

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