
Im Juli 2021 hat der Klagsverband die erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz eingebracht. Am 20. September hat der zuständige Minister Heinz Faßmann eine an ihn gerichtete parlamentarische Anfrage zur persönlichen Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen beantwortet.
Antworten bestätigen Notwendigkeit der Verbandsklage
Die Antworten aus dem Bildungsministerium zeigen sehr deutlich, welche Lücken es bei der persönlichen Assistenz für Schüler*innen derzeit gibt und bestätigen aus Sicht des Klagsverband die Notwendigkeit einer Verbandsklage.
Das ist Artikel 2 von 6 zur Verbandsklage
Sie wollen sich weiter über die Verbandsklage informieren, dann lesen Sie auch:
Artikel 1/6: Erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
- Artikel 6/6: Österreich diskriminiert Schüler*innen mit Behinderung – Klagsverband erwirkt Urteil zu 1. Verbandsklage Österreichs – Klagsverband
- Artikel 5/6: Keine umfassend diskriminierungsfreie Lösung in Sicht
- Artikel 4/6: Klagsverband offen für „Sondierungsgespräche“
- Artikel 3/6: Klagebeantwortung des Ministeriums zeigt wenig Verständnis für menschenrechtskonforme inklusive Schule.
- Artikel 1/6: Erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

