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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Notwendigkeit für Verbandsklage bestätigt

Notwendigkeit für Verbandsklage bestätigt

23. September 2021 // von da

Bildungsminister beantwortet parlamentarische Anfrage zur persönlichen Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen.

Foto: Pixabay

Im Juli 2021 hat der Klagsverband die erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz eingebracht. Am 20. September hat der zuständige Minister Heinz Faßmann eine an ihn gerichtete parlamentarische Anfrage zur persönlichen Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen beantwortet.

Antworten bestätigen Notwendigkeit der Verbandsklage

Die Antworten aus dem Bildungsministerium zeigen sehr deutlich, welche Lücken es bei der persönlichen Assistenz für Schüler*innen derzeit gibt und bestätigen aus Sicht des Klagsverband die Notwendigkeit einer Verbandsklage.

Das ist Artikel 2 von 5 zur Verbandsklage.

Sie wollen sich weiter über die Verbandsklage informieren? Dann lesen Sie auch:

Artikel 5/5: Keine umfassend diskriminierungsfreie Lösung in Sicht

Artikel 4/4: Klagsverband offen für „Sondierungsgespräche“

Artikel 3/4: Klagebeantwortung des Bildungsministeriums

Artikel 1/4: Erste Verbandsklage in Österreich nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

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