Bildungsminister beantwortet parlamentarische Anfrage zur persönlichen Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen.
Im Juli 2021 hat der Klagsverband die erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz eingebracht. Am 20. September hat der zuständige Minister Heinz Faßmann eine an ihn gerichtete parlamentarische Anfrage zur persönlichen Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen beantwortet.
Antworten bestätigen Notwendigkeit der Verbandsklage
Die Antworten aus dem Bildungsministerium zeigen sehr deutlich, welche Lücken es bei der persönlichen Assistenz für Schüler*innen derzeit gibt und bestätigen aus Sicht des Klagsverband die Notwendigkeit einer Verbandsklage.
Das ist Artikel 2 von 5 zur Verbandsklage.
Sie wollen sich weiter über die Verbandsklage informieren? Dann lesen Sie auch:
Artikel 5/5: Keine umfassend diskriminierungsfreie Lösung in Sicht
Artikel 4/4: Klagsverband offen für „Sondierungsgespräche“
Artikel 3/4: Klagebeantwortung des Bildungsministeriums
Artikel 1/4: Erste Verbandsklage in Österreich nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz