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Aktuelle Seite: Start / News / ODIHR veröffentlicht Leitfaden zur Bekämpfung von Hate Crimes

ODIHR veröffentlicht Leitfaden zur Bekämpfung von Hate Crimes

27. März 2009 von Klagsverband

ODIHR, die Demokratisierungs- und Menschenrechtsabteilung der OSZE, gibt Parlamenten, öffentlichen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft ein umfassendes Instrumentarium zur Erlassung effektiver Gesetze und zur Einführung darauf abgestimmter Maßnahmen zur Hand.

Hate CrimesODIHR beschäftigt sich bereits lange mit der Bekämpfung von Hate Crimes. Dieses Konzept – das im deutschen weder sprachlich noch juristisch leicht zu fassen ist – umfasst alle Verbrechen, verbale und körperliche Übergriffe, die mit Vorurteilen gegen bestimmte Gruppen zusammenhängt. Belästigungen im Sinne der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien können ebenfalls umfasst sein. Während in Österreich bei Hate Crimes meist das strafrechtliche Verbot der Verhetzung oder das Verbotsgesetz erwähnt werden, werden international etwa auch folgende Taten dazugezählt:

  • gewalttätige Gegendemonstrationen gegen Regenbogenparaden,
  • Beschimpfungen von Menschen mit Behinderung,
  • Übergriffe gegen transsexuelle Menschen,
  • islamfeindliche oder antisemitische Beschmnierungen,…

Der Leitfaden betont neben dem notwendigen strafrechtlichen Rahmen auch folgende ergänzende Instrumente:

  • Schulungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und RichterInnen,
  • eine Datensammlung,
  • ausreichende Sanktionen im Antidiskriminierungsrecht,
  • mit den nötigen Ressourcen ausgestattete Gleichstellungseinrichtungen (Equality Bodies),
  • vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Communities und Polizei/Strafverfolgungsbehörden, damit Opfer von Hate Crimes Taten überhaupt anzeigen und
  • Erziehung zu Toleranz (besonders für Jugendliche).

Österreich hat die Publikation mitfinanziert – es bleibt zu hoffen, dass damit das Thema nicht erledigt ist. Die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus – der bis April existieren sollte aber gegenwärtig auf Eis liegt – wäre eine gute Möglichkeit und ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung dieses Leitfadens.

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BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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