ODIHR beschäftigt sich bereits lange mit der Bekämpfung von Hate Crimes. Dieses Konzept – das im deutschen weder sprachlich noch juristisch leicht zu fassen ist – umfasst alle Verbrechen, verbale und körperliche Übergriffe, die mit Vorurteilen gegen bestimmte Gruppen zusammenhängt. Belästigungen im Sinne der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien können ebenfalls umfasst sein. Während in Österreich bei Hate Crimes meist das strafrechtliche Verbot der Verhetzung oder das Verbotsgesetz erwähnt werden, werden international etwa auch folgende Taten dazugezählt:
- gewalttätige Gegendemonstrationen gegen Regenbogenparaden,
- Beschimpfungen von Menschen mit Behinderung,
- Übergriffe gegen transsexuelle Menschen,
- islamfeindliche oder antisemitische Beschmnierungen,…
Der Leitfaden betont neben dem notwendigen strafrechtlichen Rahmen auch folgende ergänzende Instrumente:
- Schulungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und RichterInnen,
- eine Datensammlung,
- ausreichende Sanktionen im Antidiskriminierungsrecht,
- mit den nötigen Ressourcen ausgestattete Gleichstellungseinrichtungen (Equality Bodies),
- vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Communities und Polizei/Strafverfolgungsbehörden, damit Opfer von Hate Crimes Taten überhaupt anzeigen und
- Erziehung zu Toleranz (besonders für Jugendliche).
Österreich hat die Publikation mitfinanziert – es bleibt zu hoffen, dass damit das Thema nicht erledigt ist. Die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus – der bis April existieren sollte aber gegenwärtig auf Eis liegt – wäre eine gute Möglichkeit und ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung dieses Leitfadens.