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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / ODIHR veröffentlicht Leitfaden zur Bekämpfung von Hate Crimes

ODIHR veröffentlicht Leitfaden zur Bekämpfung von Hate Crimes

27. März 2009 // von Klagsverband

Hate CrimesODIHR beschäftigt sich bereits lange mit der Bekämpfung von Hate Crimes. Dieses Konzept – das im deutschen weder sprachlich noch juristisch leicht zu fassen ist – umfasst alle Verbrechen, verbale und körperliche Übergriffe, die mit Vorurteilen gegen bestimmte Gruppen zusammenhängt. Belästigungen im Sinne der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien können ebenfalls umfasst sein. Während in Österreich bei Hate Crimes meist das strafrechtliche Verbot der Verhetzung oder das Verbotsgesetz erwähnt werden, werden international etwa auch folgende Taten dazugezählt:

  • gewalttätige Gegendemonstrationen gegen Regenbogenparaden,
  • Beschimpfungen von Menschen mit Behinderung,
  • Übergriffe gegen transsexuelle Menschen,
  • islamfeindliche oder antisemitische Beschmnierungen,…

Der Leitfaden betont neben dem notwendigen strafrechtlichen Rahmen auch folgende ergänzende Instrumente:

  • Schulungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und RichterInnen,
  • eine Datensammlung,
  • ausreichende Sanktionen im Antidiskriminierungsrecht,
  • mit den nötigen Ressourcen ausgestattete Gleichstellungseinrichtungen (Equality Bodies),
  • vertrauensbildende Maßnahmen zwischen Communities und Polizei/Strafverfolgungsbehörden, damit Opfer von Hate Crimes Taten überhaupt anzeigen und
  • Erziehung zu Toleranz (besonders für Jugendliche).

Österreich hat die Publikation mitfinanziert – es bleibt zu hoffen, dass damit das Thema nicht erledigt ist. Die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus – der bis April existieren sollte aber gegenwärtig auf Eis liegt – wäre eine gute Möglichkeit und ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung dieses Leitfadens.

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