Gesetzesnovelle jetzt zur Reparatur nützen!
In einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Gemeindewahlordnung 1992 und die Landtagswahlordnung 1995 geändert wird, fordert der Klagsverband das Land Burgenland auf, umfassend barrierefreies Wählen auf Gemeinderats- und Landtagsebene zu ermöglichen.
Während alle anderen Bundesländer und auch der Bund ihre entsprechenden Gesetze bereits repariert haben, ist das Burgenland noch säumig, wenn es darum geht, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zur voll umfänglichen Teilhabe aller Menschen umzusetzen.
Der Klagsverband fordert:
- Mindestens ein barrierefrei zugängliches Wahllokal in jedem Wahlsprengel.
- Volles Wahlrecht für alle Menschen, auch wenn sie in Anstaltspflege sind.
- Menschen mit Sinnesbehinderungen und Lernschwierigkeiten müssen auch ohne Begleitpersonen wählen können.
- Wahlinformationen und Wahlkarten müssen umfassend barrierefrei gestaltet sein.