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Aktuelle Seite: Start / News / Verbandsklage Inklusive Bildung

Verbandsklage Inklusive Bildung

25. November 2021 von Daniela Almer

Klagebeantwortung des Ministeriums zeigt wenig Verständnis für menschenrechtskonforme inklusive Schule.

Klagebeantwortung des Ministeriums zeigt wenig Verständnis für menschenrechtskonforme inklusive Schule.

Auf dem Text ist eine Schulklasse zu sehen, bestehend aus Kindern mit und ohne Behinderungen.
Foto: Andi Weiland/Gesellschaftsbilder

Im Bildungsministerium gibt es offenbar wenig Verständnis für die notwendigen Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Schule, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt. Das geht aus der Klagebeantwortung hervor, die dem Gericht nun vorliegt.

Zur Erinnerung: Der Klagsverband hat erstmals in Österreich eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) eingebracht. Gegenstand der Klage ist die Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderungen an Bundesschulen, die keinen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz haben, obwohl sie diese für ihren Schulbesuch bräuchten.

In Österreich gibt es für Schüler*innen mit Körperbehinderungen laut eines Rundschreibens des Bildungsministeriums den Anspruch ab einer bestimmten Pflegestufe Persönliche Assistenz für den Schulbesuch zu bekommen. Kinder mit Sinnesbehinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen werden in dem Rundschreiben zum Beispiel nicht erwähnt, obwohl sie mit einer geeigneten Persönlichen Assistenz ebenfalls eine reguläre Schule besuchen könnten.

Rechtsanspruch statt Einzelfallentscheidung

In seiner Klagebeantwortung verweist das Bildungsministerium unter anderem darauf, dass alle Eltern die Möglichkeit hätten, dennoch einen Antrag für Persönliche Assistenz für ihr Schulkind zu stellen. Abgesehen von allen Schüler*innen, denen Persönliche Assistenz in der Vergangenheit verweigert wurde, bedeutet diese Haltung: Nur wenn sich Eltern behinderter Kinder mit Gymnasiumseignung von den Informationen des Ministeriums nicht abschrecken lassen und ausreichend persönliche Ressourcen für einen zermürbenden Kampf um die Finanzierung der Assistenzleistung haben, besteht für sie die Aussicht, dass ihr Kind vielleicht auch wirklich auf ein Gymnasium gehen kann. Diese mangelnde Rechtssicherheit bedeutet aus Sicht des Klagsverbands jedenfalls keinen diskriminierungsfreien Bildungszugang.

Jede Verweigerung der benötigten Unterstützung haben auch die Eltern des damals 10-jährigen U. erfahren: Der Asperger-Autist musste auf eine Neue Mittelschule ausweichen, weil er mit einer psychischen Behinderung und ohne formale Pflegestufe nicht die Kriterien erfüllen konnte, die das Bildungsministerium für die Finanzierung von bedarfsgerechter Persönlicher Assistenz vorgibt.

Anders als für das Gymnasium als Bundesschule, erhält U. vom Land als zuständiger Schulerhalter nun glücklicherweise die benötigte Unterstützung finanziert und kann so – nach mehreren Monaten, wo er mangels Unterstützung im Gymnasium zuhause betreut werden musste – immerhin  wieder am Schulalltag teilnehmen. Dass er entgegen seiner grundsätzlichen Eignung und seinem Interesse vom Besuch eines Gymnasiums ausgeschlossen wird, da ihm die aufgrund seiner Behinderung benötigte Unterstützung verweigert wird, ist aus Sicht des Klagsverbands diskriminierend.

Inklusive Schule jetzt

In Österreich gibt es eine Fülle an Wissen und Erfahrungen für erfolgreiche Inklusion. Der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für Schüler*innen ohne Unterscheidung nach Behinderungsform ist ein wesentlicher Schritt, um die Aussonderung und Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen endlich zu beenden.

Breites Bündnis

Hinter der Klage steht neben dem Klagsverband der Verein BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Tirol, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich, Selbstbestimmt Leben Innsbruck und ein weiterer Mitgliedsverein des Klagsverbands. Möglich wurde die Verbandsklage durch die finanzielle Unterstützung mehrerer Mitgliedsvereine und solidarischer Einzelpersonen.

Diese breite Unterstützung zeigt auch, wie groß der Ärger bei den betroffenen Schüler*innen, ihren Eltern und einschlägigen Organisationen bereits ist, weil das Thema Inklusive Bildung vom Bildungsministerium trotz aller menschenrechtlicher Vorgaben in der Praxis nicht ernst genommen wird.

Diskriminierung über den Einzelfall hinaus bekämpfen

Der Klagsverband hat das Recht Verbandsklagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsrecht (BGStG) zu führen. Während sonst nach dem BGStG lediglich Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen können, ermöglicht die Verbandsklage diskriminierende Bestimmungen für ganze Personengruppen zu Fall zu bringen.

Das ist Artikel 3 von 5 zur Verbandsklage.

Sie wollen sich weiter über die Verbandsklage informieren, dann lesen Sie auch:

Artikel 5/5: Keine umfassend diskriminierungsfreie Lösung in Sicht

Artikel 4/4: Klagsverband offen für „Sondierungsgespräche“

Artikel 2/4: Bildungsministerium beantwortet parlamentarische Anfrage

Artikel 1/4: Erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

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Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

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Fonds Soziales Wien
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Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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