Inklusive Bildung – reden wir darüber!
Am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen einige Gedanken, welchen Beitrag das Behindertengleichstellungsrecht aus Sicht des Klagsverbands zur Inklusion leisten kann.
Der Klagsverband hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Zivilrechtsverfahren geführt, um gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen vorzugehen. Zentral sind und waren dabei Verfahren wegen mangelnder oder fehlender Barrierefreiheit. Alle Menschen mit Behinderungen kennen diese Form der Diskriminierung, die sie regelmäßig im Alltag erleben.
Barrieren sind aber viel mehr als Stufen: Das zeigt ein Blick auf die verschiedenen Klagen des Klagsverbands. Zu den Klassikerin gehören nicht-barrierefreie Eingänge in Geschäften zB eine Bäckerei, die nach einem Umbau die Rampe beim Eingang durch eine Stufe ersetzt hat, aber auch Kommunikationsbarrieren haben wir schon erfolgreich eingeklagt wie zB fehlende Untertitel bei einer vom ORF produzierten DVD.
Menschenrechtsverletzung
Wir haben auch neue rechtliche Möglichkeiten ausprobiert und sind bis zur UNO gegangen. 2014 haben wir die erste Beschwerde an den UN-Fachausschuss gerichtet wegen einer Menschenrechtsverletzung nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Beschwerde beruht auf einem Fall in Linz, wo eine neue Straßenbahnlinie nicht die notwendige akustische Sprachausgabe für blinde Personen hatte. Unsere UN-Beschwerde hat nach langem Ringen zu einer Novelle der Straßenbahnverordnung geführt.
Teilhabe
„Teilhabe“ ist ein zentraler Begriff im wichtigsten UN-Dokument für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der UN-Behindertenrechtskonvention. Für die Garantie auf Teilhabe braucht es aber nicht nur eine Welt ohne Barrieren. Es braucht auch Inklusion von Anfang an: Nur wenn Kinder mit Behinderungen das Recht haben, mit allen anderen in die Schule zu gehen, haben sie die Möglichkeit, selbstbestimmt einen für sie passenden Bildungsweg einzuschlagen, später einen Beruf zu finden und ihr Leben in Würde statt in Abhängigkeit und Armut zu verbringen.
Verbandsklage
Der Klagsverband hat deshalb – gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Mitgliedsvereinen und engagierten Einzelpersonen – die erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Österreich eingebracht. Das Thema: Inklusive Bildung und genauer, der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen in Bundesschulen. Denn das, was derzeit vielen Kindern mit Sinnesbehinderungen wie zum Beispiel Autismus passiert, ist genau das Gegenteil von Teilhabe. Oder um es mit den Worten der Journalistin Melisa Erkurt auszudrücken: Inklusion bedeutet oftmals gar nichts.
Rechte statt Almosen
Inklusion ist kein Konzept von Mitleid oder Almosen. Inklusion ist ein Recht und der Klagsverband ist unter anderem dafür da, dieses Recht für Menschen mit Behinderungen durchzusetzen. Kleine Werbeeinschaltung: Diese Arbeit können Sie mit einer Spende unterstützen, lesen Sie dazu auch diesen langen aber zutiefst passenden Kommentar von Bildungswissenschafter Tobias Buchner auf Facebook.
Reden wir darüber
„Wir sind davon überzeugt, dass es mehr als genug konkrete Erfahrungen und allgemeines Wissen gibt, wie schulische Integration in Österreich gut funktionieren kann“, schreiben die Behindertenrechts-Aktivist*innen Petra Flieger und Volker Schönwiese in ihrer Nachhilfe für einen Sektionschef. Das Wissen ist vorhanden, hören wir also zu, wenn Expert*innen darüber berichten, zB am 16. Dezember 2021 bei einer neuen Ausgabe von „Der Klagsverband diskutiert“ zum Thema strukturelle Diskriminierung und Barrieren beim Lernen.