Gleichbehandlungsstelle Kärnten bekräftigt Mitgliedschaft im Klagsverband
Seit einem Jahr ist das Land Kärnten außerordentliches Mitglied im Klagsverband. Diese Mitgliedschaft wurde nun verlängert. „Die Mitgliedschaft bringt entscheidende Vorteile mit sich. Für Landes- oder Gemeinde-Bedienstete, die sich diskriminiert fühlen, ist die Gleichbehandlungsstelle des Landes für Erstberatungen die erste Anlaufstelle. Handelt es sich um Fälle, für die keine zufriedenstellende außergerichtliche Lösung gefunden wurde, kommt der Klagsverband ins Spiel. Er unterstützt mit rechtlichen Informationen. Betroffene werden somit in der Rechtsdurchsetzung unterstützt“, berichtet Gesellschaftsreferentin Sara Schaar und betont: „Unser Ziel ist, Diskriminierungen in jeglicher Form – aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung – weiter abzubauen. Die Mitgliedschaft beim Klagsverband ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“
Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022
In Kärnten ist nun auch das neue Landes-Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Es ist aus der Zusammenführung des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes und des Antidiskriminierungsgesetzes entstanden und soll Erleichterungen in der praktischen Arbeit bringen.
(Quelle: Land Kärnten)