Änderung des Personenstands seit 1.1.22 möglich aber keine non-binären Optionen.
Zu einem großen Wurf hat sich die Schweiz nicht durchringen können, aber immerhin bringt das neue Jahr für Trans-Personen Erleichterungen bei der Änderung des Personenstands.
Seit 1. Jänner 2022 können Vornamen und Personenstand im Personenstandsregister rasch und unbürokratisch geändert werden. Mit der Änderung des Geschlechtseintrags sind keine menschenrechtsverletzenden und diskriminierenden Auflagen wie zB medizinische Behandlungen mehr verbunden.
Voraussetzung für die Erklärung ist, dass die Person „innerlich fest davon überzeugt“ sei, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.
Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung).
Keine dritte Option
Allerdings ändert sich auch nichts am binären Weltbild der Schweizer Regierung: Der Personenstand kann nämlich nur von männlich auf weiblich oder umgekehrt geändert werden. Nicht-binäre Optionen, also ein offener Eintrag oder Kategorien wie „divers“ oder „inter“ sind nach wie vor nicht vorgesehen, wie Schweizer NGOs kritisieren.
Der Schweizer Bundesrat gab dazu bekannt: „Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts bilden Gegenstand eines Berichts, den der Bundesrat derzeit in Erfüllung der Postulate Arslan 17.4121 und Ruiz 17.4185 erarbeitet.“