Der Klagsverband engagiert sich in mehreren Ausschüssen.
Am 4. Mai 2022 fand die 4. öffentliche Sitzung des Niederösterreichischen Monitoringausschusses statt. Rund 60 Personen, darunter viele Selbstvertreter*innen, beschäftigten sich im Bildungshaus St. Hippolyt in St. Pölten mit dem Thema „Selbstbestimmt leben – und was es dazu braucht“.
Eine ausführliche Nachlese zur öffentlichen Sitzung gibt es im Blog des NÖ Monitoringausschusses.
Langjähriges Engagement
Der Klagsverband engagiert sich seit Langem in mehreren Monitoringgremien: Im Niederösterreichischen Monitoringausschuss ist Theresa Hammer Mitglied und Volker Frey Ersatzmitglied, umgekehrt ist es in der Wiener Monitoringstelle. Außerdem arbeitet Volker Frey als Ersatzmitglied im Unabhängigen Monitoringausschuss mit.
UN-BRK rechtliche Grundlage
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht in Art. 33 vor, dass die Vertragsstaaten unabhängige Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Konvention einrichten. Aufgrund der bundesstaatlichen Struktur Österreichs sind dafür eine Bundeseinrichtung (Monitoringausschuss) und neun Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern nötig.
Die Kriterien für solche unabhängigen Stellen zur Überwachung internationaler Menschenrechte ist in den so genannten „Pariser Prinzipien“ festgelegt.