Im Entwurf zum oberösterreichischen Sozialhilfe-Ausführungsgesetz wird der Anspruch auf Sozialhilfe an Sprachkenntnisse gekoppelt.
Das Land Oberösterreich hat das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zur Begutachtung verschickt. Erneut wird versucht, Personen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse zu diskriminieren. Bereits seit 2018 haben langfristig aufenthaltsberechtigte Personen aus Drittstaaten in Oberösterreich nur Anspruch auf die Landes-Wohnbeihilfe, wenn sie ein Deutsch-Zertifikat nachweisen können. Gegen diese Form der Ungleichbehandlung führt der Klagsverband gemeinsam mit dem Verein migrare seit mehreren Jahren einen Rechtsstreit.
Der vorliegende Gesetzes-Entwurf sieht eine stufenweise Kürzung der Sozialhilfe vor, wenn bei Leistungsbezieher*innen „keine Bereitschaft“ zum Erwerb der für den Einsatz ihrer Arbeitskraft oder der Überwindung ihrer eingeschränkten Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt „notwendigen Sprachkenntnisse“ besteht. Diese Bestimmung ist aus mehreren Gründen abzulehnen. Diese sind in der Stellungnahme des Klagsverbands nachzulesen, in der auch weitere Verbesserungsvorschläge für das oberösterreichische Sozialhilfe-Ausführungsgesetz enthalten sind.