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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Barrierefreies Hotelzimmer nur zu einem höheren Preis?

Barrierefreies Hotelzimmer nur zu einem höheren Preis?

28. September 2022 // von da

Aktuelles Urteil stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen auch bei Dienstleistungen im Tourismus gleichbehandelt werden müssen.

Symbolfoto Hotelzimmer

Wie der ORF gestern in „Konkret“ berichtete, hat das Handelsgericht Wien es als Diskriminierung eingestuft, dass eine Rollstuhlnutzerin ein barrierefreies Hotelzimmer nur gegen Aufpreis buchen konnte. Die Salzburgerin hatte mit Unterstützung des Klagsverbands gegen diese Ungleichbehandlung geklagt. Das Gericht hat nun bestätigt: Hotels dürfen Menschen, die ein barrierefreies Zimmer benötigen, keinen höheren Preis verrechnen als Gästen ohne Behinderung, die ein günstiges Standardzimmer hätten buchen können. Sonst stellt das eine Diskriminierung nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz dar, aus der Schadenersatzforderungen resultieren können.

Theresa Hammer hat das Verfahren für den Klagsverband geführt: „Das Urteil macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen keinen höheren Preis für Barrierefreiheit zahlen dürfen. Auch Hotels sind daher gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Zimmer zu fairen Konditionen anzubieten.“

Was ist passiert?

Die Klägerin Monika Schmerold hat für einen Aufenthalt in Wien im Internet ein Zimmer bei einer großen Hotelkette reserviert und auch darauf hingewiesen, dass sie ein barrierefreies Zimmer braucht. Das Hotel hat sie am nächsten Tag kontaktiert, um ihr mitzuteilen, dass es barrierefreie Zimmer nur in einer höheren Kategorie und damit zum Aufpreis von 20 Euro pro Nacht gebe.

Kein Einzelfall

Diese Art der Ungleichbehandlung ist kein Einzelfall, sondern für viele Menschen mit Behinderungen Alltag. Sie können bei Dienstleistungen nicht auswählen und werden, wie im aktuellen Fall, gezwungen für Barrierefreiheit einen Aufpreis zu zahlen. „Barrierefreiheit muss auch in einer günstigen Zimmerkategorie Standard sein“, erläutert Hammer. Der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Dienstleistungen dürfe von Unternehmen nicht als Mehraufwand verrechnet werden.

Die Klägerin im aktuellen Fall wollte kein teureres Zimmer akzeptieren und sah darin eine Diskriminierung. Nach einem Schlichtungsversuch nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz hat sie mit Hilfe des Klagsverbands eine Klage eingereicht.  „Ich habe geklagt, weil wir Menschen mit Behinderungen so wie alle anderen die freie Wahl bei Dienstleistungen haben müssen. Gerade weil wir auf Barrierefreiheit angewiesen sind, so Schmerold.

In diesem Verfahren wurde der Klagsverband beim Berufungsverfahren durch die Anwältin Barbara Steiner unterstützt.

Die Urteile zum Herunterladen:

Urteil 1. Instanz (anonymisiert)
Berufungsurteil_(anonymisiert)

Den Beitrag in der ORF-Sendung „Konkret“ können Sie in der ORF TV-Thek abrufen.

Auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie einen Beitrag über unsere Klage.

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