Der Klagsverband gratuliert der Vorsitzenden des Monitoringausschusses Christine Steger zur Ernennung als Behindertenanwältin.
„Ich gratuliere Christine Steger im Namen des Klagsverbands zur Ernennung als Behindertenanwältin. Mit Steger nimmt eine echte Expertin und Kämpferin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen diese wichtige Funktion ein“, freut sich Theresa Hammer, Geschäftsführerin und Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands. Hammer wurde erst kürzlich als Ersatzmitglied des Unabhängigen Monitoringausschuss zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderung ernannt, deren Vorsitzende Christine Steger ist. „Ich freue mich auf weiterhin gute Zusammenarbeit mit Christine Steger in dieser neuen Rolle. Gerade bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention braucht es mehr Tempo. Steger bringt hier die nötige Fachexpertise mit und wird als Behindertenanwältin eine starke Stimme für Inklusion, den Abbau von Barrieren und die Rechte von Menschen mit Behinderungen sein“, so Hammer.
Erste Frau als Behindertenanwältin
Die Behindertenanwältin vertritt die Interessen aller Menschen mit Behinderungen in Österreich. Nach dem Ableben von Amtsinhaber Dr. Hansjörg Hofer im September 2022 hat Sozialminister Johannes Rauch heute Mag. Christine Steger zur neuen Behindertenanwältin für Österreich bestellt. „Mit Christine Steger wird künftig eine anerkannte Expertin die Vertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich übernehmen, die sich seit beinahe 20 Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt“, freut sich Rauch. „Zum ersten Mal wird heute eine Frau diese wichtige Funktion übernehmen. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihren Einsatz und freue mich auf die Zusammenarbeit.“
Nach dem Ableben von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer im September 2022 wurde die Funktion Ende 2022 öffentlich ausgeschrieben. Unter insgesamt 19 Bewerber:innen wurde Christine Steger ausgewählt und von Sozialminister Johannes Rauch nun bestätigt.
Anerkannte Expertin mit fast 20 Jahren Erfahrung
Die 43-jährige Christine Steger ist langjährige Leiterin der Abteilung Family, Gender, Disability & Diversity der Paris Lodron Universität Salzburg. In dieser Funktion war sie an der Schaffung barrierefreier Lehr-, Lern- sowie Arbeitsbedingungen und an Projekten zur Gleichstellung von Universitätsangehörigen mit Behinderungen und der Vermittlung bei Konflikten beteiligt. Seit 2018 ist sie Vorsitzende des Unabhängigen Monitoring-Ausschusses, der die menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich analysiert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kontrolliert. Die Tätigkeiten umfassen die Begutachtung von Gesetzesentwürfen sowie -novellen, das Verfassen von Stellungnahmen und diverse Informationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit.
Als Behindertenanwältin wird sie insbesondere Personen beraten und unterstützen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen. Auf Grundlage des Bundesbehindertengesetzes kann sie zudem Studien zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durchführen und Verbandsklagen gemäß §13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes einbringen.
„Christine Stegers fast 20-jähriger Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeugt von ihrem großen Engagement. Ich freue mich, dass sie ihre Erfahrungen nun als Behindertenanwältin nutzen und Menschen mit Behinderungen direkt unterstützen kann“, so Sozialminister Rauch abschließend.