Hier lesen Sie unsere heutige Presseaussendung und Hintergrundinformationen.
Klagsverband zu Verbandsklage-Urteil: Österreich muss Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderung beenden
Hammer fordert diskriminierungsfreien Zugang zu persönlicher Assistenz, Bildungsminister muss handeln
Wien (OTS) – „Das Gericht hält unmissverständlich fest, dass Österreich Schüler*innen mit Behinderungen beim Bildungszugang diskriminiert. Der Bildungsminister muss jetzt handeln und bedarfsgerechte Unterstützung für alle Schüler*innen mit Behinderungen sicherstellen“, fordert Theresa Hammer, Geschäftsführerin und Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands. Nach einer gescheiterten Schlichtung brachte der Klagsverband im Juli 2021 eine Verbandsklage gegen die Republik ein. Auf Basis eines Rundschreibens des Bildungsministeriums werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen diskriminiert, wie das Wiener Handelsgericht nun in 1. Instanz feststellte. Denn derzeit gibt es Persönliche Assistenz für den Besuch von Bundesschulen nur für Schüler*innen mit körperlichen Behinderungen und einer hohen Pflegegeldstufe.
„In der Beratung erleben wir Eltern, die angesichts der Diskriminierung ihrer Kinder mit Behinderungen schlicht verzweifeln. Das Urteil gibt uns große Hoffnung, dass kurz- bis mittelfristig endlich alle Schüler*innen Assistenz in Anspruch nehmen können, die diese benötigen. Nur so können sie ihr Recht auf Bildung vollumfassend in Anspruch nehmen“, ergänzt Sonja Tollinger, Obfrau des Vereins Integration Tirol, der aktuell sechs betroffene Familien berät. Zwei Schüler*innen aus dem Autismus-Spektrum mussten sogar die Schule wechseln, weil sie die notwendige Assistenz nicht erhalten haben, so Tollinger. Österreichweit seien wohl hunderte Kinder und Jugendliche betroffen. „Das ist ein Armutszeugnis für unser Bildungssystem und das Gegenteil von Inklusion.“
„Es ist ein Skandal, dass es dieses Urteil überhaupt braucht, um den Bildungsminister an die Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetz zu erinnern. Persönliche Assistenz verschafft Schüler*innen mit Behinderungen echte Selbstbestimmung. Das sagen wir schon lange, jetzt hält es auch ein Gericht fest. Der Bildungsminister soll das Verfahren nicht weiter in die Länge ziehen und das Urteil schnellstmöglich und vollumfassend umsetzen“, fordert BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter zum Ausgang der ersten Verbandsklage nach dem österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz. Die Organisationen BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Tirol, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich und Selbstbestimmt Leben Innsbruck unterstützen die Verbandsklage des Klagsverbands. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Rückfragen & Kontakt:
Klagsverband, Öffentlichkeitsarbeit
Paul Haller, +43 660 9023520, paul.haller@klagsverband.at
Hintergrund
Nach einem gescheiterten Schlichtungsversuch mit dem Bildungsministerium reichte der Klagsverband im Juli 2021 Klage gegen die Republik ein. Es ist in Österreich die erste und bisher einzige Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Das Wiener Handelsgericht folgt dem Klagsverband in allen drei Punkten und stellt im Urteil vom 31. März 2023 eine Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Republik, vertreten durch die Finanzprokuratur, kann noch bis 02. Mai Berufung einlegen.
Worum geht es in diesem Verfahren genau?
Ohne eine bedarfsgerechte Assistenz können viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht gleichberechtigt am Schulleben teilnehmen. Derzeit gibt es diese Unterstützung für den Besuch von Bundesschulen (also zum Beispiel AHS und BHS) nicht für alle Schüler*innen mit Behinderungen, sondern nur wenn eine körperliche Behinderung ab einer Pflegegeldstufe 5 (in Ausnahmefällen ab Stufe 3) vorliegt. Schüler*innen mit anderen Behinderungen, also zum Beispiel aus dem Autismus-Spektrum oder mit einer Sinnesbehinderung, haben keinen Anspruch auf diese Form der Unterstützung. Oft gibt es auch keine andere geeignete Unterstützung, so dass sie auf eine Sonderschule oder eine Mittelschule ausweichen müssen.
„Auch sinnesbehinderte Personen haben das Recht auf Chancengleichheit in der Bildung. Manchmal kann diese Chancengleichheit nur mit Persönlicher Assistenz ermöglicht werden. Es handelt sich dabei also nicht um Luxus, sondern um eine Notwendigkeit. Als größte Organisation für blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich freut es den BSVÖ, dass hier nun erste Erfolge vor Gericht erwirkt werden konnten”, sagt Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich zum Urteil der Verbandsklage. Der BSVÖ unterstütz die Klage seit der Einbringung im Juli 2021
Wieviele Schüler*innen sind betroffen?
Das Wiener Handelsgericht bestätig mit dem Verbandsklage-Urteil, dass die im Verfahren vorgebrachten Diskriminierungsfälle keine Einzelfälle sind, sondern auf eine strukturelle Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderungen schließen lassen. Der Klagsverband geht davon aus, dass österreichweit zumindest einige hundert Kinder und Jugendliche mit Behinderung beim Zugang zu Assistenzleistung diskriminiert werden, und daher nicht diskriminierungsfrei am Unterricht teilnehmen können oder mangels Unterstützung eine gar nicht besuchen können.
Was ist eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz?
Die Verbandsklage ist eine Klagemöglichkeit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Das Gesetz hat zum Ziel, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern. Es soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Wird gegen das Behindertengleichstellungsgesetz verstoßen und dadurch das allgemeine Interesse von Menschen mit Behinderungen wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt, kann mittels Verbandsklage dagegen vorgegangen werden.
Wer kann eine Verbandsklage einbringen?
Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt, wer eine Verbandsklage einbringen kann:der Österreichische Behindertenrat, der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern und der Behindertenanwalt bzw. die Behindertenanwältin. (§13 BGStG)
Wie geht es nach dem Urteil weiter?
Die Finanzprokuratur, die die Republik und den Bildungsminister im Verfahren vertritt, könnte bis 02.05. Berufung einlegen. Als zweite Instanz wäre das Oberlandesgericht Wien zuständig. Der Klagsverband rechnet sich gute Chance aus, das Verfahren auch in zweiter Instanz zu gewinnen. Legt die Finanzprokuratur keine Berufung ein, wird das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. Der Bildungsminister wäre damit gefordert, künftig einen diskriminierungsfreien Zugang zu persönlicher Assistenz für Schüler*innen mit Behinderungen sicherzustellen.
Was sagen die politischen Parteien zur Verbandsklage?
Die SPÖ-Nationalratsabgeordneten Petra Tanzler und Verena Nussbaum brachten Anfang des Jahres eine Entschließungsantrag ein, der die Forderungen des Klagsverbands unterstützt. Sie fordern darin einen „Rechtsanspruch auf
bundesweit bedarfsgerechte persönliche Assistenz für Schüler*innen ohne Unterscheidung
nach Behinderungsform und die Unterstützung des Ausbaus auch seitens des Bundes“.
Die FPÖ-Abgeordneten Christian Ragger und Hermann Brückl brachten ihren Entschließungsantrag bereits nach dem Einbringen der Verbandsklage im Juli 2021 ein. Bereits damals sprachen sie der Verbandsklage in einer Presseaussendung volle Unterstützung aus.
Gibt es nicht schon Lösungen, wie die kürzlich geschaffene „Schulassistenz Autismus“?
Der Klagsverband begrüßt als „einen ersten Schritt in die richtige Richtung“, dass es seit kurzem nun an Bundesschulen eine Assistenzmöglichkeit für Schüler*innen aus dem Autismus-Spektrum gibt. Wie auch das Gericht festgestellt hat, bietet diese jedoch nicht in jedem Fall einen gleichwertigen Ersatz für Persönliche Assistenz, insbesondere weil hier oft zu wenige Stunden zur Verfügung gestellt werden. Aktuell sind das maximal acht Stunden pro Woche. (Urteil, S. 19). Das reicht für etliche Schüler*innen aus dem Autismus-Spektrum nicht aus. Schüler*innen mit anderen Behinderungen haben nach wie vor gar keinen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Assistenz.
Nach Einbringen der Verbandsklage des Klagsverbands hat das Bildungsministerium zudem für Schüler*innen mit körperlicher Behinderung eine Assistenzgewährung auch für mehrtätige Schulveranstaltungen eingeführt, davor konnten diese Schüler*innen hier mangels Unterstützung in der Regel einfach nicht teilnehmen. Auch in diesem Punkt hat das Gericht eine Diskriminierung festgestellt.
Rechtliche Aussagen des Urteils
Wesentliche rechtliche Aussagen des Urteils sind laut Theresa Hammer, Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands:
- Das Gericht stellt fest: Die Republik Österreich diskriminiert Schüler*innen mit Behinderung. Der Ausschluss von bestimmten Gruppen von Schüler*innen mit Behinderungen von Assistenzleistungen auf Basis eines Rundschreibens des Bildungsministeriums ist diskriminierend (Nr.22/2021 des Bildungsministerium, Geschäftszahl: 2021-0.108.600). Dazu zählen unter anderem Schüler*innen im Autismus-Spektrum sowie Schüler*innen mit Sinnesbehinderungen. Es handelt sich um mehrere Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG):
- Österreich diskriminiert Schüler*innen mit Behinderungen mit geringer Pflegestufe, die auf Basis des Rundschreibens des Bildungsministeriums von Assistenzleistungen ausgeschlossen werden. Das betrifft auch die jetzt schon umfassten Schüler*innen mit körperlicher Behinderung.
- Österreich diskriminiert Schüler*innen mit anderen Behinderungen – darunter Kinder und Jugendliche aus dem Autismus-Spektrum oder Schüler*innen mit Sinnesbehinderungen –, die auf Basis des Rundschreibens des Bildungsministeriums von Assistenzleistungen ausgeschlossen werden.
- Österreich diskriminiert Schüler*innen mit Behinderungen bei der Teilnahme an Unterrichts- und Schulveranstaltungen. Schüler*innen mit Behinderungen können diese nicht diskriminierungsfrei besuchen, da Freistunden und befreite Unterrichtsfächer nach wie vor von der Persönlichen Assistenz ausgenommen sind. In einem früheren Rundschreiben des Bildungsministeriums (Nr.7/2017) waren zudem mehrtägige Schulveranstaltungen ausgenommen, was ebenso als Diskriminierung erkannt wird.
- Persönliche Assistenz ist ein geeignetes Mittel, um gleichberechtigte Teilhabe an Schulbildung zu ermöglichen. Das Gericht sieht es als diskriminierend an, Persönliche Assistenz pauschal von vornherein zu verweigern, nur weil eine andere Form der Behinderung als eine körperliche mit hoher Pflegegeldstufe vorliegt.
- Stützlehrer*innen – die einzige sonstige Unterstützung, die das Ministerium konkret benennen konnte – sind nicht gleichzusetzen mit Persönlicher Assistenz, unter anderem weil es sich um keine selbstbestimmte Form der Unterstützung handelt.
- „Die Persönliche Assistenz verschafft den betroffenen Schüler:innen Selbstbestimmung“, heißt es dazu im Urteil.
- Die vom Ministerium genannten Unterstützungsmöglichkeiten bieten nicht die gleiche Unterstützung wie persönliche Assistenz.
- Das Gericht betont den Grundsatz des Behindertengleichstellungsgesetz, wonach Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet werden soll.
Das Gerichtsurteil können Sie hier herunterladen.
Weitere Presseaussendungen:
Klagsverband, 26.04.2023, Klagsverband zu Verbandsklage-Urteil: Österreich muss Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderung beenden
Österreichischer Behindertenrat, 26.04.2023, Bundesminister muss Persönliche Assistenz in Bundesschulen auf alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung ausweiten
Klagsverband, 27.04.2023, Klagsverband erfreut über Einlenken von Bildungsminister Polaschek, Hammer kritisiert Argumentation des Bildungsministeriums
BIZEPS, 27.04.2023, BIZEPS fordert umgehende Beendigung der Diskriminierung behinderter Schüler:innen durch das Bildungsministerium
Unabhängiger Monitoringausschuss, 27.04.2023, Verbandsklage-Urteil: Bildungsministerium verhindert UN-BRK-konformen Zugang zu Inklusiver Bildung
Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ), 27.04.2023, BSVÖ zu Verbandsklage-Urteil: Schluss mit der Diskriminierung von Schüler:innen mit Behinderungen
WAG Assistenzgenossenschaft, 27.04.2023, Gerichtsurteil: Schüler:innen mit Behinderungen werden in Österreich diskriminiert
PID Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien, österreichische Kinder- und Jugendanwaltschaften, 27.04.2023, Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen beenden!
Grüner Parlamentsklub – Grebien/Hamann, 27.04.2023, Grebien/Hamann: Persönliche Assistenz ist wichtiger Schritt zur schulischen Inklusion
NEOS Parlamentsklub/Fidler, 27.04.2023, NEOS: Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht
FPÖ Parlamentsklub – Ragger/Brückl, 27.04.2023, FPÖ – Ragger/Brückl: „Persönliche Assistenz muss jetzt endlich umgesetzt werden!“
Behindertenanwaltschaft, 27.04.2023, Behindertenanwältin Christine Steger begrüßt Urteil zu Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich
SPÖ Parlamentsklub – Nussbaum/Lindner, 27.04.2023, SPÖ – Nussbaum/Lindner: Volle Teilhabe an Bildung muss für alle Schüler*innen gewährleistet sein!
Aktuelle Berichterstattung:
TV:
ORF 3, Analyse: Inklusion in Schule, 02.05.2023 – Interview mit Martin Ladstätter
Café Puls, 27.04.2023, Diskriminierung in Schule muss enden (Puls 4, Pro Sieben Austria, Sat 1) – Interview mit Theresa Hammer
ORF „Zeit im Bild 1“, 26.04.2023, Persönliche Assistenz verweigert: Schüler diskriminiert – Interview mit Theresa Hammer
ORF „Zeit im Bild 3“, 26.04.2023, Republik diskriminiert Schüler – Interview mit Theresa Hammer
ORF „Tirol Heute“, 26.04.2023, Republik diskriminiert autistische Kinder
Radio:
Ö1 Journal um 8, 27.04.2023, Gericht stellt Diskriminierung von Schüler:innen fest – Interview mit Theresa Hammer
Ö1 Frühjournal, 27.04.2023, Urteil stellt Diskriminierung von behinderten Schülern fest – Interview mit Theresa Hammer
Kommentare & Interviews:
Buchner, Tobias (2023): Wie die Bildungspolitik Menschenrechte ignoriert. Der Standard, 02.05.2023
Theresa Hammer im Interview mit BIZEPS, 03.05.2023, Theresa Hammer zum Verbandsklage-Urteil: Das ist ein großer Erfolg
Philippe Narval (2023): Recht auf Bildung? Eltern und Kinder werden vom Staat alleingelassen, Der Standard, 15.05.2023
Tobias Buchner und Daniela Rammel vom Unabhängigen Monitoringausschuss im BIZEPS-Interview, 22.05.2023, Österreichs inklusive Bildung: Ziele, Herausforderungen und nächste Schritte
Martin Ladstätter (2023): Sozialministerium muss umgehend die Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz diskriminierungsfrei gestalten, BIZEPS, 24.05.2023
Theresa Hammer im Interview mit dem Dachverband Österreichische Autistenhilfe, Hoffnung für Schüler*innen mit ASS?
Online & Print:
DerStandard.at, 26.04.2023, Laut Gerichtsurteil diskriminiert Österreich Schulkinder mit Behinderung (in Print am 27.04.2023)
DiePresse.at, 26.04.2023, Urteil: Schüler mit Behinderung werden in Österreich diskriminiert (in Print am 27.04.2023, Download)
KleineZeitung.at, 26.04.2023, Bund wegen Diskriminierung von Schülern mit Behinderung angeklagt (in Print am 27.04.2023)
ORF.at, 26.04.2023, Persönliche Assistenz verweigert: Schüler diskriminiert
Salzburger Nachrichten, SN.at, 26.04.2023, Persönliche Assistenz auf für autistische Schüler
Vorarlberger Nachrichten, Vol.at, 26.04.2023, Persönliche Assistenz auch für autistische Schüler
BIZEPS.at, 26.04.2023, Klagsverband zu Verbandsklage-Urteil: Österreich muss Diskriminierung von Schülern mit Behinderung beenden
Puls24.at, 26.04.2023, Persönliche Assistenz auch für autistische Schüler
K.at, 26.04.2023, Persönliche Assistenz auch für autistische Schüler
Kurier, 27.04.2023, Persönliche Assistenz verweigert: Schüler mit Behinderung wurden diskriminiert (Bgld., N.Ö., N.Ö.2, Wi, Seite 26)
OE24.at, 27.04.2023, Gerichtsurteil: Österreich diskriminiert Schüler mit Einschränkungen
APA Science, 27.04.2023, Reform-Rufe bei persönlicher Assistenz von Schülern
Salzburger Nachrichten, SN.at, 27.04.2023, Reform-Rufe bei persönlicher Assistenz von Schülern
Burgenländische Volkszeitung, BVZ.at, 27.04.2023, Reform-Rufe bei persönlicher Assistenz von Schülern
Niederösterreichische Nachrichten, NOEN.at, 27.04.2023, Reform-Rufe bei persönlicher Assistenz von Schülern
ORF.at, 27.04.2023, Rufe nach Reform bei persönlicher Assistenz für Schüler
Volksgruppen.ORF.at, 27.04.2023, Rufe nach Reform bei persönlicher Assistenz von SchülerInnen
Vorarlberger Nachrichten, Vol.at, 27.04.2023, Reform-Rufe bei persönlicher Assistenz von Schülern
Heute.at, 27.04.2023, Keine Assistenz für Schüler (15) mit Asperger-Syndro
Salzburger Nachrichten, SN.at, 27.04.2023, Reform-Rufe bei persönlicher Assistenz von Schülern
Kreidekreis, Zeitung der österreichischen Lehrer*innen Initiative, Nr. 4, Mai 2023, Weg zur Inklusion: Etappensieg durch Verbandsklage (Seite 5)