Der OGH setzt sich in diesem Urteil detailiert mit dem Diskriminierungsgrund „Weltanschauung“ auseinander und verneint für den vorliegenden Fall, dass punktuelle politische Meinungsäußerungen bereits eine Weltanschauung darstellen.
Einen ausführlichen Artikel finden Sie im Rechtspanorama der Presse, das Urteil im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).