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Aktuelle Seite: Start / News / Handbücher zur Konvention über Rechte von Menschen für Menschen mit Behinderung – Teil 1

Handbücher zur Konvention über Rechte von Menschen für Menschen mit Behinderung – Teil 1

28. April 2009 von Klagsverband

Beginn einer Artikelreihe über Hilfsmittel zur Anwendung der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Teil I: DPI

Logo von dpi (Disabled peoples`InternationalNach der Annahme der UN – Konvention haben verschiedene Organisationen versucht diese für NGOs und auch Privatpersonen leichter verständlich darzustellen. Dazu wurden einige hilfreiche Leitfäden erarbeitet.

„Disabled Peoples“ International (DPI) ist ein Netzwerk aus nationalen Organisationen für Menschen mit Behinderung. Ihre Ziele sind die Etablierung der Rechte von Menschen mit Behinderung als Menschenrechte und ihr soziale und ökonomische Integration. Ferner wollen sie kleinere Organisationen unterstützen.

Das Handbuch wurde im Anschluss an die Annahme des Textes erstellt, um Perspektiven darzulegen, wie die Konvention umgesetzt werden kann. Das Handbuch ist in vier Sektionen aufgeteilt. Zu Beginn gibt es eine übersichtliche Anleitung und Vorstellung zur DPI im Allgemeinen und zum Toolkit. Die zweite Sektion beschäftigt sich mit dem historischen Hintergrund der Konvention und warum diese notwendig war und ist. Im dritten Teil geht es um den Inhalt des UN-Übereinkommens und  dessen Umsetzung. Zum Schluss gibt es einige Vorschläge und praktische Übungen zur Anwendung.

Das UN- Übereinkommen ist eine „Menschenrechts – Konvention“. Solche Übereinkommen dienen zur Konkretisierung von speziellen menschenrechtlichen Thematiken, welchen in den allgemeinen Texten nicht genügend Beachtung geschenkt wird. Es gibt mehrere Gründe, warum jetzt für Menschen mit Behinderung eine Konvention erstellt wurde. Ein gesetzlich bindendes Instrument ist notwendig, um die Staaten an ihre Aufgabe zu erinnern und der „Unsichtbarkeit“ von Menschen mit Behinderung entgegenzuwirken. Deren Rechte werden oft nicht wahrgenommen, da die Regierungen es verabsäumt haben eine Kontrollinstitution einzurichten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass beim Entwurf der Konvention auch Menschen mit Behinderung eine große Rolle spielten und Mitbestimmungsrecht hatten.

Da die Konvention sehr lange ist, ist es wichtig die Struktur zu kennen. Das Handbuch bietet eine Auflistung der Artikel und zu jedem eine kurze Erklärung. Diese Erläuterungen sind sehr hilfreich und fördern das tiefere Verständnis.

Zur Umsetzung der Konvention empfiehlt das Handbuch einige praktischen Übungen, welche sich am Schluss befinden. Diese sollen den Umgang mit dem Übereinkommen erleichtern und die Anwendung ermöglichen.

Insgesamt ist das Handbuch sehr übersichtlich gestaltet und die Konvention wird verständlich erklärt. Besonders hilfreich ist die Erläuterung der einzelnen Artikel, da es oft schwierig ist  juristische Texte auf Anhieb zu verstehen.

Detailliertere Informationen finden sie direkt im Handbuch der DPI  oder auf deren Homepage. Beide sind in Englisch, Französisch und Spanisch abrufbar.

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