• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / News / Handbücher zur Konvention über Rechte von Menschen für Menschen mit Behinderung – Teil 1

Handbücher zur Konvention über Rechte von Menschen für Menschen mit Behinderung – Teil 1

28. April 2009 // von Klagsverband

Logo von dpi (Disabled peoples`InternationalNach der Annahme der UN – Konvention haben verschiedene Organisationen versucht diese für NGOs und auch Privatpersonen leichter verständlich darzustellen. Dazu wurden einige hilfreiche Leitfäden erarbeitet.

„Disabled Peoples“ International (DPI) ist ein Netzwerk aus nationalen Organisationen für Menschen mit Behinderung. Ihre Ziele sind die Etablierung der Rechte von Menschen mit Behinderung als Menschenrechte und ihr soziale und ökonomische Integration. Ferner wollen sie kleinere Organisationen unterstützen.

Das Handbuch wurde im Anschluss an die Annahme des Textes erstellt, um Perspektiven darzulegen, wie die Konvention umgesetzt werden kann. Das Handbuch ist in vier Sektionen aufgeteilt. Zu Beginn gibt es eine übersichtliche Anleitung und Vorstellung zur DPI im Allgemeinen und zum Toolkit. Die zweite Sektion beschäftigt sich mit dem historischen Hintergrund der Konvention und warum diese notwendig war und ist. Im dritten Teil geht es um den Inhalt des UN-Übereinkommens und  dessen Umsetzung. Zum Schluss gibt es einige Vorschläge und praktische Übungen zur Anwendung.

Das UN- Übereinkommen ist eine „Menschenrechts – Konvention“. Solche Übereinkommen dienen zur Konkretisierung von speziellen menschenrechtlichen Thematiken, welchen in den allgemeinen Texten nicht genügend Beachtung geschenkt wird. Es gibt mehrere Gründe, warum jetzt für Menschen mit Behinderung eine Konvention erstellt wurde. Ein gesetzlich bindendes Instrument ist notwendig, um die Staaten an ihre Aufgabe zu erinnern und der „Unsichtbarkeit“ von Menschen mit Behinderung entgegenzuwirken. Deren Rechte werden oft nicht wahrgenommen, da die Regierungen es verabsäumt haben eine Kontrollinstitution einzurichten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass beim Entwurf der Konvention auch Menschen mit Behinderung eine große Rolle spielten und Mitbestimmungsrecht hatten.

Da die Konvention sehr lange ist, ist es wichtig die Struktur zu kennen. Das Handbuch bietet eine Auflistung der Artikel und zu jedem eine kurze Erklärung. Diese Erläuterungen sind sehr hilfreich und fördern das tiefere Verständnis.

Zur Umsetzung der Konvention empfiehlt das Handbuch einige praktischen Übungen, welche sich am Schluss befinden. Diese sollen den Umgang mit dem Übereinkommen erleichtern und die Anwendung ermöglichen.

Insgesamt ist das Handbuch sehr übersichtlich gestaltet und die Konvention wird verständlich erklärt. Besonders hilfreich ist die Erläuterung der einzelnen Artikel, da es oft schwierig ist  juristische Texte auf Anhieb zu verstehen.

Detailliertere Informationen finden sie direkt im Handbuch der DPI  oder auf deren Homepage. Beide sind in Englisch, Französisch und Spanisch abrufbar.

Vorheriger Beitrag: « Kritische Auffassungen über die derzeitige Asylgesetzgebung und -Praxis sind keine Weltanschauung
Nächster Beitrag: VwGH hebt Operationszwang für Transsexuelle auf »

Haupt-Sidebar

News-Archiv

  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Instagram
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2023 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.