Vor kurzem hat die Regierung eine Vorlage zum neuen Barrierefreiheitsgesetz beschlossen. Produkte und Dienstleistungen, die unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen, sind künftig barrierefrei anzubieten, wobei es zahlreiche Ausnahmen unter anderem für Kleinstunternehmen geben wird.
Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten, für manche Bereiche gibt es noch längere Übergangsfristen. Das und etliche andere Punkte hatte der Klagsverband in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf kritisiert. „Auch wenn Verbesserungen, die das Barrierefreiheitsgesetz bringen werden, zu begrüßen sind – es wurde leider verabsäumt, ein umfassendes Gesetz für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorzulegen“, sagt dazu Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands.