Im Zuge der letzten Novellierung des Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes (StLGBG) gab der Klagsverband eine Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen ab. Vor kurzem trat das neue Gesetz in Kraft, und es wurden einige unserer Forderungen vom Landesgesetzgeber aufgegriffen.
Insbesondere begrüßt der Klagsverband, dass nun Diskriminierungen aufgrund von Frühkarenzurlauben, Teilzeitbeschäftigung und Familienhospizfreistellung explizit verboten werden. Ebenfalls hat die Landesgesetzgebung die Anregung des Klagsverbands aufgegriffen, die Fristen zu verlängern, um Ansprüche wegen einer Diskriminierung bei freiwilligen Sozialleistungen, bei der Aus- und Weiterbildung und bei den sonstigen Arbeitsbedingungen geltend zu machen. Es erfolgte immerhin eine Ausdehnung auf nunmehr acht Monate.
Einmal mehr hatte der Klagsverband auch eine weitere langjährige Forderung platziert: Für alle Formen von Diskriminierung muss gesetzlich ein geeigneter Mindestschadenersatz vorgesehen werden, denn nur so können Diskriminierungen angemessen geahndet werden. Die Novelle des Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetz wurde dafür zwar leider nicht umfassend genutzt, jedoch gibt es bei Belästigung nun erstmals gesetzlich einen Mindestschadenersatz von 1.500 Euro. Der Klagsverband begrüßt das ausdrücklich als wichtigen Schritt in die richtige Richtung und hofft, dass andere Landes- und Bundesgesetze dem in Zukunft folgen werden.