Das Thema rassistische Diskriminierung am Wohnungsmarkt ist aktuell verstärkt in den Medien. Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer gab dazu ein Interview im Puls4-Magazin „Exakt“.

Diskriminierung am Wohnungsmarkt: Puls4-Magazin „Exakt“ berichtet
Theresa Hammer spricht im Puls4-Magazin „Exakt“ über Rassismus am Wohnungsmarkt. Leider ein brandaktuelles Thema, denn die Fälle von Menschen, die bei der Wohnungssuche rassistische Diskriminierung erleben, häufen sich.
„Viele erleben es als ermutigend und empowernd, dass man Diskriminierung nicht auf sich sitzen lassen muss. Dass es die Möglichkeit gibt den Rechtsweg einzuschlagen“, sagt Hammer und verweist darauf, dass es Gesetze gibt, die Diskriminierung aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen ethnischen Zugehörigkeit auch beim Zugang zu Wohnraum verbieten. Mehrere Mitgliedsorganisationen des Klagsverbands bieten Erstberatung in Fällen von erlebter oder vermuteter Diskriminierung an.
Der gesamte TV-Beitrag kann hier abgerufen werden. (Red/Klagsverband)
Aktuelle Studie der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Eine im Juni veröffentlichte SORA-Studie im Auftrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) zeigt rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Anfang 2023 wurden 157 Inserate in Graz, Wien, Innsbruck und Linz von zwei Testpersonen mit fiktiven Biografien kontaktiert.
„Muhammad Asif“ erhielt in 50 Prozent eine Zusage für einen Besichtigungstermin. Fast jede fünfte Absage wurde damit begründet, dass die Wohnung bereits vergeben sei. „Michael Gruber“, der immer nach Asif anrief, erhielt immer einen Termin.
„Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit außerhalb der Arbeitswelt diskriminiert werden, melden uns dies am häufigsten im Zusammenhang mit der Wohnungssuche. Weil die Einzelfälle oft schwer belegbar sind, wollten wir mit dieser Studie zeigen, wie häufig auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert wird“, schilderte Sandra Konstatzky, Leiterin der GAW, die Motivation für diese Studie im Gespräch mit der APA.
Absagegründe wohl oft falsche Vorwände
Bei den Absagegründen für Testanrufer Asif, wonach die Wohnung schon vergeben sei (bei 18 Prozent der Anrufe bekam er diese Antwort) oder derzeit keine Termine vergeben würden (vier Prozent), dürfte es sich um falsche Vorwände gehandelt haben, da man den Mieter aufgrund seines „fremd“ klingenden Namens wohl nicht haben wollte, vermutete Konstatzky.
Der autochthon klingende Bewerber Gruber habe auch maximal zwei Stunden später noch eine Zusage erhalten. Aber auch, wenn nicht direkt abgesagt wurde, war es für Asif deutlich schwerer, nach dem Telefonerstgespräch an einen Besichtigungstermin zu kommen.
So wurden in 34 Prozent der Fälle, in denen nicht direkt ein Termin zustande kam, weitere Unterlagen gefordert, in 25 Prozent zusätzlich eine schriftliche Bewerbung. Der Bewerber Gruber hingegen erhielt bei allen Anrufen direkt einen Termin für eine Besichtigung. (APA/Red)