Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer erklärt in der ORF-Sendung „Zeit im Bild“ vom 31.10.2023 die Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz. Eltern und pflegende Angehörige sind nun besser vor Diskriminierung in der Arbeitswelt geschützt. Der Beitrag ist eine Woche lang in der ORF-TVthek nachzusehen.
Änderungen des Gleichbehandlungsgesetz treten heute in Kraft
Mit 1. November treten Änderungen des Gelichbehandlungsgesetzes in Kraft. Darin werden neue Diskriminierungsverbote in der Arbeitswelt im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsaufgaben und der Pflege von Angehörigen normiert, etwa bei Elternkarenz, Pflegefreistellung oder Sterbebegleitung. Nach einer gemeinsamen Presseaussendung des Klagsverbands und der Gleichbehandlungsanwaltschaft berichteten mehrere Medien.
Im Interview für die ORF-Sendung „Zeit im Bild“ erklärt Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer: „Wenn Personen beispielsweise flexible Arbeitszeiten in Anspruch nehmen oder Karenzen, um Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen oder auch um zum Beispiel eine Sterbebegleitung zu machen, dann gibt es diese Möglichkeit. Oft führt das in der Praxis aber leider auch zu Benachteiligungen am Arbeitsplatz bis hin zu Kündigungen. Und hier gibt es jetzt ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot“.
Sandra Konstatzky, die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, spricht im Beitrag von einem „ganz klaren Schritt in Richtung Gleichstellung“. Nur wenn Männer sich gleichermaßen an Kinderbetreuung aber auch an der Pflege von Angehörigen beteiligen, wäre es möglich, das Ziel der Gleichstellung zu erreichen, so Konstatzky.
Der Klagsverband und die Gleichbehandlungsanwaltschaft begrüßen die Verbesserungen im Gleichbehandlungsgesetz und fordern zudem die Einführung eines Mindestschadenersatz und die Verankerung von Verbandsklage-Möglichkeiten im Gleichbehandlungsgesetz, wie im Ö1-Morgenjournal vom 31.10.2023 ausgeführt wird. Die beiden Gleichstellungsorganisationen fordern zudem seit Jahrzehnten einen einheitlichen Schutz vor Diskriminierung. Auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, der Bildung und dem Soziallschutz soll Diskriminierung aufgrund aller Merkmale verboten sein, nämlich auch der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung und des Alters.
Hier finden die Presseaussendung des Klagsverbands und Hintergrundinformationen.
Medienberichte
Folgende Medien haben darüber berichtet:
ORF „Zeit im Bild“, ZIB1, 31.10.2023, Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz
Ö1 Morgenjournal, 31.10.2023, Neuer Diskriminierungsschutz für Eltern und pflegende Angehörige
Ö1 Frühjournal, 31.10.2023, Neuer Diskriminierungsschutz für Eltern und pflegende Angehörige
ORF.at, 31.10.2023, Diskriminierungsschutz im Berufsleben wird ausgebaut
Die Presse, 31.10.2023, Mehr Diskriminierungsschutz für pflegende Angehörige
Salzburger Nachrichten, 31.10.2023, Vereinbarkeit – Diskriminierungsschutz wird ausgebaut
Tiroler Tageszeitung, 31.10.2023, Vereinbarkeit – Diskriminierungsschutz wird ausgebaut
Vorarlberger Nachrichten, 31.10.2023, Vereinbarkeit – Diskriminierungsschutz wird ausgebaut
Puls24, 31.10.2023, Vereinbarkeit – Diskriminierungsschutz wird ausgebaut
Vienna.at, 31.10.2023, Vereinbarkeit – Diskriminierungsschutz wird ausgebaut
Salzburg24.at, 31.10.2023, Diskriminierungsschutz nun auch für Eltern und pflegende Angehörige
Vienna.at, 01.11.2023, Diskriminierungsschutz im Job ausgebaut
MeinBezirk.at, 01.11.2023, Diskriminierung im Berufsleben wird erweitert