Der Klagsverband bringt seine Expertise im Antidiskriminierungsrecht regelmäßig im Gesetzgebungsprozess ein – so auch im Rahmen der Novelle der Oberösterreichischen Wohnbeihilfen-Verordnung. Lisa Derntl, Juristin in der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands, erklärt wie die Wohnbeihilfen-Verordnung einen Beitrag für die Geschlechtergleichstellung und gegen die Diskriminierung von Frauen leisten sollte.
„Wohnbeihilfen-Pensionsbonus“ – Frauen berücksichtigen!
Der Klagsverband nahm Stellung zum Verordnungs-Entwurf der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012 geändert wird. Die Landesregierung plant darin unter anderem einen „Wohnbeihilfen-Pensionsbonus“ für Ein-Personen-Haushalte, was grundsätzlich zu begrüßen ist, knüpft diesen Bonus aber an den Bezug einer Eigenpension.
Personen, die aufgrund von Betreuungs- oder Pflegeaufgaben keine eigenen Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erworben haben und eine Hinterbliebenenpension beziehen, sind vom Pensionsbonus zur Wohnbeihilfe ausgeschlossen. Da Frauen statistisch gesehen einen Großteil der unentgeltlichen Sorgearbeit leisteten und leisten, betrifft dieser geplante Ausschluss vom Pensionsbonus für Witwen-/Witwerpensionen ganz überwiegend Frauen nachteilig. Dies stellt eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung iSd § 2 Abs 1 Z 2 iVm § 4 Abs 2 OÖ ADG dar.
Der Klagsverband empfiehlt daher, den Verordnungs-Entwurf in der Hinsicht anzupassen, dass auch für Bezieher*innen einer Hinterbliebenenpension der geplanten „Wohnbeihilfen-Pensionsbonus“ vorzusehen ist. Eine sachgerechte Regelung würde einen wichtigen Beitrag zur Geschlechtergleichstellung leisten.