Seit 1. Juli 2004 gibt es ein gesetzliches Verbot für die rassistische Verweigerung des Zugangs zu Lokalen. Diskriminiert ein Lokal trotzdem, muss es mit einer Schadenersatzklage rechnen.
Viele Wirte und Security-Leute beteuern aber immer wieder, dass sie durchaus versuchen, nach sachlichen Kriterien zu entscheiden, wer in ihrem Lokal Eintritt findet und wer nicht.
Für alle Lokale – besonders Discos und „Szenelokale“ – gibt es nun eine Hilfestellung um StörerInnen draußen zu halten, aber nicht rassistisch oder auf sonstige Weise zu diskriminieren.
Das Projekt Hausordnung, an dem das Klagsverbands-Mitglied ZARA beteiligt ist, hat eine Muster-Hausordnung verfasst, die nach individuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.