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Aktuelle Seite: Start / News / Klagsverband, Gleichbehandlungsanwaltschaft und Behindertenanwältin fordern Verbesserungen beim Diskriminierungsschutz

Klagsverband, Gleichbehandlungsanwaltschaft und Behindertenanwältin fordern Verbesserungen beim Diskriminierungsschutz

24. Mai 2024 von Paul Haller

Presseaussendung, 24.05.2024

20 Jahre Klagsverband: Equality Bodies und NGOs fordern Verbandsklagerecht, gesetzlichen Mindestschadenersatz und Beseitigung von Diskriminierungen

Wien (OTS) – „Wir fordern einen wirkungsvollen gesetzlichen Mindestschadenersatz bei Diskriminierung und neue Klagemöglichkeiten. Dazu gehören ein Rechtsanspruch auf Beseitigung von Diskriminierung und ein Verbandsklagerecht bei allen Diskriminierungsgründen. Nur so können wir umfassend gegen Diskriminierung vorgehen“, fordert Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer. Anlässlich seines 20-Jahre-Jubiläums nennt der Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Behindertenanwältin Christine Steger drei zentrale Forderungen. Auf Einladung der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures und des Klagsverbands diskutieren heute NGOs aus ganz Österreich Zukunftsvisionen und Vorschläge für einen besseren Diskriminierungsschutz.

Forderung 1: Verbandsklagerecht

„Das Antidiskriminierungsrecht sieht in erster Linie immer noch vor, dass sich Einzelpersonen gegen Diskriminierung wehren müssen. Gleichbehandlungsstellen und NGOs brauchen dringend ein Verbandsklagerecht, um gegen diskriminierende Strukturen vorzugehen. Das schafft Rechtssicherheit und setzt den Hebel bei Verursacher:innen an“, sagt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

In den letzten Jahrzehnten habe es schrittweise Verbesserungen im österreichischen Antidiskriminierungsrecht gegeben. Anstoß waren meist Richtlinien der EU, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden mussten, erklärt die Juristin. 2004 wurden so die Diskriminierungsmerkmale ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung für die Arbeitswelt gesetzlich verankert, 2006 folgte die Behinderung. Zwanzig Jahre später sei es an der Zeit für die nächsten Schritt auf dem Weg zu einem wirkungsvollen Diskriminierungsschutz.

Forderung 2: Rechtsanspruch auf Beseitigung von Diskriminierung

„Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierung. Wer sich gegen Diskriminierung wehrt, kann in der Regel nur Schadenersatz einklagen. Das verhindert oder beendet aber noch keine Diskriminierung. Deshalb braucht es dringend neue Rechtsansprüche im österreichischen Behindertengleichstellungsrecht. Auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist dieser Schritt längst überfällig“, sagt Christine Steger, Behindertenanwältin der Republik Österreich

Forderung 3: gesetzlicher Mindestschadenersatz

„Diskriminierung bedeutet immer eine massive Würdeverletzung für Betroffene. Für einen wirkungsvollen Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung braucht es nicht zuletzt einen gesetzlichen Mindestschadenersatz mit abschreckender Wirkung“, so Hammer abschließend.

Rückfragehinweis:
Klagsverband, Öffentlichkeitsarbeit
Paul Haller, +43 660 9023520, paul.haller@klagsverband.at

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BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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