Letzte Woche hat der Nationalrat die Novellierung des Bundes-Behindertengesetzes beschlossen und damit den Österreichischen Behindertenrat (ÖBR), den Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Behindertenanwaltschaft gestärkt. Martin Ladstätter, Gründungsmitglied und Obmann von unserer Mitgliedsorganisation BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, weiß mehr darüber.
50 Millionen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt / Regionalstellen für die Behindertenanwältin ermöglicht / gesetzliche Absicherung des Österreichischen Behindertenrats als Dachverband geschaffen / mehr Geld für den Monitoringausschuss beschlossen
Am 4. Juli 2024 stand unter Tagesordnungspunkt 11 eine Novelle des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes zur Abstimmung im Plenum des Nationalrats.
Schon in der Vorwoche wurde das Thema im Sozialausschuss besprochen und folgender Ausschussbericht erstellt.
Viele Jahre wurde an den Inhalten dieses Pakets gearbeitet, und kurz vor Ende der Legislaturperiode gelang es, eine Mehrheit für einen Antrag (4116/A) im Parlament zu erreichen.
Mehr noch, schließlich wurde das Paket einstimmig in dritter Lesung im Plenum beschlossen.
Doch worum ging es bei diesem Paket konkret?
Das nun beschlossene Gesetzespaket enthält eine Vielzahl von Maßnahmen. Hier einige Beispiele aus dem Gesetzestext:
- Mehr Mittel für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Aufstockung eines diesbezüglichen Fonds von 36 auf 50 Millionen Euro).
- Die Behindertenanwältin erhält die Möglichkeit, Regionalbüros zu betreiben (in Salzburg und Graz; sowie wie bisher eines in Wien). Sie bekommt dafür auch mehr Personal.
- Der Unabhängige Monitoringausschuss des Bundes erhält deutlich mehr Finanzierung.
- Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) bekommt die bisher aus mehreren Budgetposten genehmigte Finanzierung nun gesetzlich fix garantiert und wird zusätzlich auch als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Österreich festgeschrieben.
- Der Bundesbehindertenbeirat wird grundlegend umgebaut und soll in Zukunft die gesamte Bundesregierung beraten. Es wird auch eine begleitende Kommission für den Bundesbehindertenbeirat eingerichtet. Die Bürogeschäfte der Kommission sind vom Österreichischen Behindertenrat zu führen.
- Es müssen in Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter:innen Barrierefreiheitsbeauftragte geschaffen werden.
Zahlreiche Reaktionen
„Mit dem heutigen Beschluss des Maßnahmenpakets für Menschen mit Behinderungen setzen wir einige der darin enthaltenen Schritte um und treiben die Inklusion in Österreich weiter voran“, freut sich Bedrana Ribo, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen.
„Es ist grundsätzlich schön, dass es am Ende der Legislaturperiode wieder einen einstimmigen Beschluss geben wird, mit dem das Leben von Menschen mit Behinderungen erleichtert werden soll“, resümiert SPÖ-Behindertensprecherin Verena Nussbaum in der Debatte. Sie hätte auch gerne einen Inklusionsfonds gesehen und fordert den wiederholt.
„Wir haben hier einen großen Wurf“, so FPÖ-Behindertensprecher Chrstian Ragger. Er kritisiert aber massiv die ÖVP, weil „Lohn statt Taschengeld“ noch nicht umgesetzt ist, die ÖVP es aber auf ihrer Homepage behauptet.
Die ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg hält fest: „Wir debattieren heute ein sehr großes Paket für Menschen mit Behinderungen.“ Sie erläutert die Details der Gesetzesnovellen, spricht in diesem Zusammenhang von „gelebter Inklusion“ und erinnert an den Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“. Sie „ist stolz“ auf viele Meilensteine, die geschafft wurden.
NEOS-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen Fiona Fiedler (NEOS) begrüßt die Novellierung dieser beiden Gesetze. Sie sieht auch eine starke pinke Handschrift in den Texten.
Sozialminister Johannes Rauch erläuterte nochmals die Inhalte der Novelle. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen wird damit gestärkt, streicht er heraus.
„Der Österreichische Behindertenrat wird nun endlich gesetzlich verankert und mit einem fixen Jahresbudget ausgestattet. Diese Mittel werden wir einsetzen, um die Anliegen von Menschen mit Behinderungen weiterhin mit vollem Einsatz zu vertreten“, zeigt sich Behindertenrat-Präsident Klaus Widl erfreut.
Am 4. Juli 2024 knapp vor 14 Uhr wurde das Paket mit kleinen Korrekturen einstimmig beschlossen.
Dieser Artikel wurde auf Bizeps.or.at erstveröffentlicht. Autor: Martin Ladstätter von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes