Was können Lokalbetreiber*innen gegen Rassismus tun? Der Klagsverband hat gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft, ZARA – Antirassismus & Zivilcourage und Black Voices einen überarbeiteten Leitfaden herausgebracht.
Klarer Prozess und Hausordnungen können viel bewirken
Rassismus beim Zugang zu und in Lokalen, Clubs und Diskotheken ist gesetzlich verboten. Dennoch melden sich viele Personen bei ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit und der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die beim Ausgehen in Lokalen, Clubs oder Diskotheken Diskriminierung erleben. Das obenstehende Zitat basiert auf einem realen Fall. Rassismus wird manchmal bewusst, oft aber auch unbewusst reproduziert. Entscheidungen, die schnell und unter Stress getroffen werden müssen, werden leichter von Stereotypen oder rassistischen Vorannahmen beeinflusst, wenn es keine klaren internen Prozesse und Hausordnungen gibt. Betreiber:innen von Lokalen, Clubs oder Diskotheken tragen deshalb eine große Verantwortung gegenüber ihren Gästen und dem Personal, das für sie arbeitet. Diese Empfehlung soll dazu beitragen, Rassismus und andere Diskriminierungen in Lokalen, Clubs und Diskotheken zurückzudrängen. Sie enthält praktische Hinweise für interne Prozesse und eine Musterhausordnung. Die tägliche Beratungspraxis von ZARA und der Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt: Proaktive Maßnahmen können viel bewirken.
Rechtliche Grundlagen
Rassismus in Lokalen und beim Einlass ist verboten (Gleichbehandlungsgesetz, Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen). Das umfasst sowohl Benachteiligungen – z.B. Einlassverweigerungen – als auch rassistische Belästigungen oder Beleidigungen. Als Rechtsfolge haben die Betroffenen das Recht auf Schadenersatz. Das gilt auch für Mitbetroffene – z.B. Freund:innen. Auch für andere Gründe wie Geschlecht, Religion und Behinderung gibt es Diskriminierungsverbote. Eine Ausweitung des gesetzlichen Schutzes auf Alter, Weltanschauung und sexuelle Orientierung ist noch ausständig. Wir empfehlen daher dringend, auch für diese Gründe Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz zu setzen.