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Aktuelle Seite: Start / News / Handbücher zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung: Teil 3

Handbücher zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung: Teil 3

16. Mai 2009 von Klagsverband

3. Teil der Artikelreihe zu Handbüchern über die UN – Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung: Inter-Parliament Union (IPU)

Die IPU ist ein internationaler Zusammenschluss von Parlamenten, souveräner Staaten. Hauptsächliche Arbeitsbereiche sind internationaler Frieden und Sicherheit, repräsentative Demokratie und Frauen in der Politik. Weiters kooperiert sie mit der UNO und auch  regionalen Organisationen. Ziele der IPU sind die Kontakte und die Koordination zwischen den Parlamenten zu fördern und Menschenrechte zu verteidigen.

Ferner stellt sie Arbeits – und Weiterbildungsmaterial zur Verfügung, um Parlamentsabgeordnete bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Diese Sammlung besteht im Moment aus 21 Handbüchern zu den unterschiedlichsten menschenrechtlichen Thematiken. Unter diesen befinden auch das Handbuch über die UN – Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Das Handbuch besteht neben dem Vorwort, der Einleitung und den Quellen aus sieben Kapiteln, welche jeweils ungefähr fünfzehn Seiten umfassen.

Das erste Kapitel bietet einen guten Einstieg indem es erläuter warum eine Konvention notwendig war und einen Überblick über das Thema gibt. Erweiternd dazu werden informative Statistiken zu Menschen mit Behinderung geboten.

Im zweiten Kapitel geht es einerseits um die historische Entwicklung und den Weg zur Konvention und andererseits um einen groben Überblick über die Konvention an sich. Dabei wird vor allem auf den Zweck, die Anwendungsbereiche und die verwendeten Definitionen eingegangen. Weiters gibt es eine Erläuterung der Pflichten, welche die Parteien der Konvention eingehen. Dabei geht es um eine Erklärung des Grundsatz: „respect, protect and fulfil“ – damit wird ausgedrückt, dass die Rechte respektiert werden müssen, aber natürlich auch zu deren praktischen Umsetzung beigetragen werden muss. 

Im dritten Kapitel werden die Kontrollmechanismen erklärt und ein Einblick in das Optionale Protokoll gegeben.

Wie man Partei der Konvention werden kann und was das dann bedeutet wird im vierten Kapitel beschrieben. Es werden die einzelnen Handlungsmöglichkeiten der Parteien vorgestellt und auch der erhoffte Einfluss der Konvention auf „Nicht – Parteien“ erklärt.

Im fünften Kapitel geht es um den Verhältnis zwischen der Konvention und der jeweiligen nationalen Gesetzgebung, was vor allem anhand von Beispielen erklärt wird. Außerdem werden Überprüfungsmöglichkeiten und Maßstäbe woran man die richtige Umsetzung erkennen kann geboten

Die Anwendung der Konvention ist einer der wichtigsten Punkte im Handbuch und wird im sechsten Kapitel beschrieben. Dabei geht es vor allem um die Habilitation und die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung. Weitere wichtige Aspekte sind die Zugänglichkeit der Gesellschaft, hauptsächlich in den Bereichen Bildung und Arbeit.

Im siebenten Kapitel wird auch auf nationale Institutionen und deren Aufgaben näher eingegangen.

In allen Kapiteln gibt es Kästchen mit interessanten Zusatzinformationen und Beispielen, die einen tieferen Einblick in die Thematik ermöglichen. Weiters finden sich immer Checklisten für ParlamentarierInnen, wie sie das im jeweiligen Kapitel angesprochene Thema für sich umsetzen können. Aufgelockert wird das Handbuch durch Zitate einerseits von UN – Angehörigen oder Regierungsabgeordneten, aber andererseits auch von Menschen mit Behinderung.

Das Handbuch ist sehr informativ, aber auch lang und umfangreich. Checklisten sind besonders hilfreich. Es ist in den offiziellen UN-Sprachen erhältlich: Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und Arabisch.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Inter-Pariament Union und direkt im Handbuch.

 

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