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Aktuelle Seite: Start / News / Salzburg: Die neue Wohnbauförderung diskriminiert Drittstaatsangehörige

Salzburg: Die neue Wohnbauförderung diskriminiert Drittstaatsangehörige

25. November 2024 von Paul Haller

Der Salzburger Wohnbaulandesrat Martin Zauner (FPÖ) möchte Drittstaatsangehörige von geförderten Wohnungen ausschließen. Ein Gesetzesentwurf sieht für den Zugang zu geförderten Mietwohnungen neue Hürden für Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft vor: Neben einem mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt und Einkommensnachweisen müssen demnach auch Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Das verstößt gegen EU-Recht und ist diskriminierend. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endet heute. Die Salzburger Nachrichten berichten.

Salzburger Nachrichten, 23.11.2024, „Wohnen wird zur Baustelle“Herunterladen

Verstoß gegen EU-Recht

Der Entwurf für eine neue Wohnbauförderung verstößt nach Einschätzung des Klagsverbands gegen EU-Recht. Lisa Schrammel, Juristin beim Klagsverband, wird dazu in den Salzburger Nachrichten zitiert: „Aus dem EU-Recht lassen sich klare Gleichbehandlungspflichten ableiten und diese sind in der neuen Salzburger Wohnbauförderung nicht erfüllt.“ Benachteiligt würden Menschen, die lange in Österreich leben, aber keinen formellen Deutschnachweis hätten, so Schrammel. Und weiter: „Leistbarer Wohnraum ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Integration – diese kann daher nicht als Voraussetzung zur Erlangung definiert werden.“

Franziska Kinskofer von der Plattform für Menschenrechte Salzburg verweist auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht, und ortet eine sprachliche Diskriminierung. Die Folge sei, dass Asylberechtigte „nicht aus prekären Wohnverhältnissen kommen würden“.

Verfahren gegen das Land Oberösterreich

Der für Wohnbau zuständige Landesrat Martin Zauner (FPÖ) verteidigt den Vorschlag und verweist auf Oberösterreich. In Oberösterreich müssen Drittstaatsangehörige – anders als Österreicher*innen und EU-Bürger*innen – eine langfristige Aufenthaltsberechtigung („Daueraufenthalt EG“), ein durchgängiges Einkommen und seit 2018 zudem zertifizierte Deutschkenntnisse nachweisen, um Zugang zur Wohnbeihilfe oder gemeinnützigem Wohnraum zu haben. Der Klagsverband führt seit 2016 gerichtliche Verfahren gegen das Land Oberösterreich, um gegen die Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen vorzugehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Barrierefreiheit als weitere Baustelle

NGOs und Opposition üben starke Kritik. Neben den Hürden für Nicht-Österreicher*innen wird auch die fehlende Berücksichtigung von barrierefreiem Bauen kritisiert. Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Förderung fürs Wohnen wird zur Baustelle“ von Marco Riebler in den Salzburger Nachrichten vom 23.11.2024.

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BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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