Seit Jahren setzt sich der Klagsverband gemeinsam mit vielen Selbstvertreter*innen, NGOs und staatlichen Gleichstellungsakteur*innen für einen Ausbau des Diskriminierungsschutzes in Österreich ein (siehe: Der Klagsverband fordert). Das Antidiskriminierungsrecht in Österreich ist nicht nur komplex und stark zersplittert, sondern weist auch große Schutzlücken auf: Es fehlt an einem umfassenden Diskriminierungsverbot beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Bildung und im Sozialschutz. Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung oder des Alters sind hier nach wie vor nicht geschützt. Dieser Umstand wurde auch schon mehrfach international gerügt, unter anderem im Rahmen der letzten Staatenprüfungen zur UN-Behindertenrechtskonvention oder zur UN-Frauenrechtskonvention.
Der Großteil der österreichischen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbestimmungen basiert auf Vorgaben der Europäischen Union, so genannten EU-Richtlinien. Für einen umfassenden Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt gab es bisher aber auch auf EU-Ebene keine politische Einigung. Seit 2009 wird dieses Vorhaben blockiert, es wurde bisher keine Richtlinie erlassen.
Die EU-Kommission hat nur ihr neues Arbeitsprogramm vorgestellt. Das stark auf Vereinfachung von Abläufen und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtete Programm sieht offenbar Vielfalt und Nichtdiskriminierung nicht als Priorität. Denn der jahrelange Versuch, hier eine EU-Antidiskriminierungsrichtlinie zu erlassen, soll nun aus dem Programm gestrichen werden. Jetzt ist das EU-Parlament gefragt, das noch zu verhindern.