Im März 2025 wurde bekannt, dass ein rechtsextremes Netzwerk Jagd auf homosexuelle Männer gemacht hatte. Als Reaktion darauf wurde im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen, einen Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crime zu erstellen.
Unter „Hate Crime“ (Hasskriminalität) versteht man vorurteilsmotivierte Straftaten. Das sind gerichtlich strafbare Handlungen, bei denen die Täter*innen die Opfer gerade deswegen auswählen, weil diese (vermeintlich) einer Gruppe angehören, die sie ablehnen. Diese Straftaten richten sich häufig gegen Leib und Leben oder die Würde des Opfers. Hate Crimes zielen auf Identitätsmerkmale des Opfers wie Geschlecht, Alter, Behinderung, Hautfarbe, ethnische oder nationale Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, sozialen Status oder Weltanschauung ab. Viele davon sind auch geschützte Merkmale im Antidiskriminierungsrecht.
Nationale Aktionspläne gibt bzw. gab es in Österreich bereits für verschiedene Themen, wie etwa Integration, Behinderung oder Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Ein Nationaler Aktionsplan (NAP) enthält zum jeweiligen Thema bestimmte Ziele und Strategien zu deren Umsetzung.
Mit dem NAP gegen Hate Crime soll vor allem den Ursachen von Hasskriminalität präventiv entgegengewirkt werden. Insbesondere soll die Datenlage zu Hate Crime verbessert, öffentlich Bedienstete (Polizei, Gesundheitswesen, …) sensibilisiert, die bestehende Gesetzeslage evaluiert und Meldestellen gestärkt werden. Außerdem sind mehr wissenschaftliche Erhebungen und ein institutionalisierter Austausch zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft vorgesehen.