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Aktuelle Seite: Start / News / Begutachtungsentwurf zu „Dick-Pic“-Verbot: Das ungewollte Zusenden von Genitalbildern wird strafbar

Begutachtungsentwurf zu „Dick-Pic“-Verbot: Das ungewollte Zusenden von Genitalbildern wird strafbar

2. Juni 2025 von Lisa Schrammel

Vor allem Frauen sowie trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre (TIN) Personen erleben online immer wieder eine spezifische Form der sexuellen Belästigung – sie bekommen ungewollt (zumeist männliche) Genitalbilder von oft völlig Fremden zugesendet. Dieses unaufgeforderte und für die Betroffenen äußerst unangenehme Übermitteln von sogenannten „Dick-Pics“ soll nun (endlich!) unter Strafe gestellt werden. 

Der Entwurf des neuen § 218 StGB („Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“) sieht für das unaufgeforderte Zusenden von Genitalbildern eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vor. Das entspricht dem Strafrahmen für die schon bisher strafbare sexuelle Belästigung durch eine geschlechtliche Handlung.

Das Begutachtungsverfahren des Gesetzesentwurfes endet am 06.06.2025, bis dahin ist es noch möglich, Stellungnahmen einzubringen. Den Gesetzesentwurf und alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier.

Der Klagsverband begrüßt den Gesetzesentwurf, denn dadurch wird ein wichtiger Beitrag zu einem diskriminierungsfreien digitalen Raum geleistet und eine Form von Gewalt, die auch zur Einschüchterung und zum Mund-Tot-Machen von vor allem Frauen eingesetzt wird, endlich klar verboten. In anderen europäischen Ländern ist das Zusenden von Dick-Pics bereits strafbar, Österreich erfüllt durch die geplante Gesetzesänderung nun ebenfalls die Vorgaben der Eindämmung von Cybergewalt gemäß der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Bislang war es nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich, gegen das Zusenden von Dick-Pics vorzugehen, wie zuletzt der Fall von Frederika Ferkova zeigte, den der Klagsverband beratend unterstützte. Die Aktivistin und Mitbegründerin von #TechnoMeToo bekommt immer wieder unaufgeforderte Dick-Pics zugeschickt, gerade auch weil sie sich immer wieder für feministische Anliegen stark macht. Sie klagte einen Zusender auf Unterlassung und dieser zahlte schließlich auch den geforderten Schadenersatz – die Klage war jedoch nur unter Einsatz eines Privatdetektivs sowie Inkaufnahme eines massiven Kostenrisikos möglich. Ein Weg der für Betroffene nicht zumutbar ist.

Neben dem Zeit- und Kostenaufwand ist die größte Hürde für eine zivilrechtliche Unterlassungsklage die Ausforschung der Identität der Zusender*innen von Dick-Pics, die dies oft von anonymisierten Accounts aus tun. Mit der Verankerung im Strafgesetzbuch wird die Polizei für die Ermittlungen zuständig, was die Ausforschung von Täter*innen erheblich erleichtert und dadurch hoffentlich zur Eindämmung dieser Belästigungen führt.

Hier kann die Stellungnahme des Klagsverbands heruntergeladen werden.

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