Der Österreichische Werberat hat seinen Ethik-Kodex um den Punkt „2.4. Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Klagsverband-Juristin Lisa Schrammel erklärt die Hintergründe.
Die Bestimmungen des Ethik-Kodex sollen diskriminierende, die Würde des Menschen verletzende oder irreführende Werbemaßnahmen verhindern. Bislang enthielt der Kodex bereits ein Verbot geschlechterdiskriminierender Werbung.
Nun wurde erstmals explizit verankert, dass Werbung auch Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren darf. Als diskriminierend gelten Werbemaßnahmen insbesondere dann, wenn Menschen mit Behinderungen auf abwertende Weise dargestellt oder auf ihre Behinderung reduziert werden sowie ihre Gleichwertigkeit in der Gesellschaft in Frage gestellt wird.
Die neuen Bestimmungen wurden in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen erarbeitet und stellen einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft dar.
Die Erweiterung ist vor allem auch vor dem Hintergrund zu begrüßen, dass Werbemaßnahmen grundsätzlich keinen vom Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geschützten Lebensbereich darstellen und es daher keine Möglichkeit gibt, gerichtlich gegen diskriminierende Werbung vorzugehen.
Wird ein Verstoß gegen den Ethik-Kodex vermutet, kann beim Österreichischen Werberat Beschwerde gegen ein Werbesujet erhoben werden, wodurch nun eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen geschaffen wurde, sich gegen diskriminierende Werbung zur Wehr zu setzen.
Um eine diskriminierungsfreie Darstellung von Menschen mit Behinderungen auch in Medien voranzutreiben, hat der Österreichische Behindertenrat zudem einen Leitfaden für anti-ableistische Darstellung und Repräsentation entwickelt, weitere Informationen dazu finden Sie hier.