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Aktuelle Seite: Start / News / Theresa Hammer im ORF: Diskriminierung im Bewerbungsgespräch

Theresa Hammer im ORF: Diskriminierung im Bewerbungsgespräch

23. Juni 2025 von Paul Haller

Am 10.06.2025 war Theresa Hammer, fachliche Geschäftsführerin und Leiterin der Rechtsdurchsetzung im Klagsverband, in der ORF-Sendung „Konkret“ zu Gast. Im Interview sprach sie über Diskriminierung im Bewerbungsverfahren und die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene.

Im Gespräch erläuterte Theresa Hammer, welche Fragen in Bewerbungsgesprächen unzulässig sind – etwa zu Schwangerschaft, Religion, Alter oder Behinderung – und dass Diskriminierung häufig bereits in der Stellenausschreibung beginnt. Dort können etwa altersbezogene Formulierungen oder stereotype Anforderungen bestimmte Gruppen von vornherein ausschließen.

Theresa Hammer
Theresa Hammer, Foto: Vero Steinberger

Besonders betonte sie die rechtlichen Schutzmechanismen, die das Gleichbehandlungsgesetz vorsieht, sowie die Herausforderungen, denen Betroffene gegenüberstehen, wenn sie Diskriminierung im Bewerbungsprozess rechtlich geltend machen wollen. Der Klagsverband unterstützt hier nicht nur durch Beratung von seinen Mitgliedsorganisationen, sondern auch durch strategische Prozessführung mit dem Ziel, strukturelle Veränderungen zu erreichen.

Das Interview zeigt, wie wichtig rechtliche Information und Sensibilisierung für faire und diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren sind. Der Klagsverband setzt sich dafür ein, dass Chancengleichheit bereits beim Zugang zum Arbeitsmarkt verwirklicht wird.

Der Beitrag auf ORF ON nach der Veröffentlichung ein Monat lang abrufbar:
Beim Bewerbungsgespräch ist auch Lügen erlaubt – ORF Konkret

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Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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