Am 10.06.2025 war Theresa Hammer, fachliche Geschäftsführerin und Leiterin der Rechtsdurchsetzung im Klagsverband, in der ORF-Sendung „Konkret“ zu Gast. Im Interview sprach sie über Diskriminierung im Bewerbungsverfahren und die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene.
Im Gespräch erläuterte Theresa Hammer, welche Fragen in Bewerbungsgesprächen unzulässig sind – etwa zu Schwangerschaft, Religion, Alter oder Behinderung – und dass Diskriminierung häufig bereits in der Stellenausschreibung beginnt. Dort können etwa altersbezogene Formulierungen oder stereotype Anforderungen bestimmte Gruppen von vornherein ausschließen.

Besonders betonte sie die rechtlichen Schutzmechanismen, die das Gleichbehandlungsgesetz vorsieht, sowie die Herausforderungen, denen Betroffene gegenüberstehen, wenn sie Diskriminierung im Bewerbungsprozess rechtlich geltend machen wollen. Der Klagsverband unterstützt hier nicht nur durch Beratung von seinen Mitgliedsorganisationen, sondern auch durch strategische Prozessführung mit dem Ziel, strukturelle Veränderungen zu erreichen.
Das Interview zeigt, wie wichtig rechtliche Information und Sensibilisierung für faire und diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren sind. Der Klagsverband setzt sich dafür ein, dass Chancengleichheit bereits beim Zugang zum Arbeitsmarkt verwirklicht wird.
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Beim Bewerbungsgespräch ist auch Lügen erlaubt – ORF Konkret