Am 10. Juni 2025 endete die Begutachtungsfrist für die Notverordnung, mit der die Bundesregierung die Familienzusammenführung von in Österreich schutzberechtigten Personen mit ihren Partner:innen und Kindern aussetzen will. Zur Begründung beruft sich die Regierung auf eine EU-rechtliche Notfallsklausel und gibt an, es bestehe eine gesamtstaatliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit durch die Familienzusammenführungsverfahren.
Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich klar gegen einen Stopp des Familiennachzugs ausgesprochen, da eine gesamtstaatliche Notlage, die die Anwendung von Notstandsmaßnahmen rechtfertigen würde, nicht gegeben ist. „Die Argumentation stützt sich auf verzerrte Statistiken und rassistische Narrative, um schutzberechtigte Menschen zu delegitimieren“, sagt hierzu etwa Rita Isiba, Geschäftsführerin unseres Mitgliedsvereins ZARA.
Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung diese Bedenken ernst nimmt und noch entsprechend berücksichtigt.
Hier finden Sie die von zivilgesellschaftlichen Organisationen abgegebenen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren.
Hier lesen Sie die Presseaussendung von ZARA.