Anfang Juni führte der Klagsverband ein Schlichtungsgespräch mit der Post AG. Anlass waren die für Menschen mit Rollstühlen nicht barrierefreien Abholstationen der Post. Immer wieder befinden sich Pakete in einem der höher gelegenen Fächer, die von einem Rollstuhl aus nicht erreichbar sind.

Das Instrument der Verbandsschlichtung kam zum Einsatz, weil die Paketzustellung eine wichtige Dienstleistung ist, die nicht nur eine konkrete Person, sondern eine Vielzahl von Menschen betrifft. Nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz darf der Klagsverband – wie auch der Österreichische Behindertenrat und die Behindertenanwaltschaft – in solchen Fällen Schlichtungsverfahren führen. Gibt es im Verfahren keine Einigung, kann der Klagsverband im Anschluss eine Klage einbringen, wenn „die allgemeinen Interessen des durch dieses Gesetz geschützten Personenkreises wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt“ sind. Im vorliegenden Fall unterstützte ein Rollstuhlnutzer mit seiner Expertise den Klagsverband im Schlichtungsgespräch.
Die Post war sich des Problems bewusst und berichtete, bereits an einer Lösung zu arbeiten. Der Klagsverband und die Post AG vereinbarten, dass alle ihre Pakete selbst abholen können sollen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Bis Mitte 2026 sollen alle Postabholstationen mit Rollstühlen besser zugänglich und nutzbar sein. Empfänger*innen von Paketen sollen zukünftig auf elektronischem Weg oder in einer Postfiliale bekanntgeben können, dass eine Zustellung maximal bis zur Höhe der Oberkante des Bedienfeldes erfolgen darf.