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Aktuelle Seite: Start / News / Gleichberechtigter Bildungszugang für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen? Wenn nur noch gerichtliche Klagen helfen

Gleichberechtigter Bildungszugang für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen? Wenn nur noch gerichtliche Klagen helfen

2. Juli 2025 von Lioba Kasper

Strukturelle Barrieren und Defizite im österreichischen Bildungssystem verwehren Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ihr grund- und völkerrechtlich verankertes Recht auf inklusive Bildung. Dieses Recht musste zuletzt wiederholt vor Gericht erkämpft werden. Reformen und die Verankerung effektiver Rechtsansprüche sind daher dringend geboten, um allen Kindern und Jugendlichen Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.

Das Bild zeigt einen Teil des Covers von "jurdikum. zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft", Heft 1/2025 zum Thema "Kinder und Jugendliche. Junge Positionen im Recht"

Die Klagsverband-Juristinnen Lioba Kasper und Theresa Hammer veröffentlichten zu diesem Thema in der rechtswissenschaftlichen Zeitschrift juridikum – zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft (Heft 1/2025) den Beitrag „Gleichberechtigter Bildungszugang für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen? Wenn nur noch gerichtliche Klagen helfen“. Sie beleuchten darin die rechtlichen Grundlagen und Herausforderungen des Rechts auf inklusive Bildung in Österreich.

Der Beitrag beschreibt unter anderem auch ein gelungenes Beispiel für das Instrument einer vom Klagsverband geführten Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Das ist ein aus strategischen Gründen geführter Prozess, um die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung voranzutreiben. Das konkrete Verfahren führte zu schlussendlich zu einer wegweisenden Verbesserung.

Bis vor kurzem konnten viele Schüler*innen mit Behinderungen – etwa aus dem Autismus-Spektrum oder mit Down-Syndrom – keine regulären Gymnasien oder berufsbildenden höhere Schulen wie Handelsakademien oder Höhere Technische Lehranstalten besuchen. Denn Anspruch auf die dafür in vielen Fällen notwendige Persönliche Assistenz gab es nur bei körperlicher Behinderung mit hoher Pflegestufe. Das Handelsgericht Wien folgte im Jahr 2023 rechtskräftig der Einschätzung des Klagsverbands, dass diese Regelung die betroffenen Kinder und Jugendlichen diskriminiert. Der Zugang zu Persönlicher Assistenz ist daher jetzt in Bundesschulen unabhängig von der Art der Behinderung oder der Pflegestufe geöffnet. 

Den Beitrag „Gleichberechtigter Bildungszugang für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen? Wenn nur noch gerichtliche Klagen helfen“ um 10 Euro als PDF ↗️ kaufen.

Die rechtswissenschaftliche Zeitschrift juridikum – zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft (Heft 1/2025): Kinder und Jugendliche. Junge Positionen im Recht um 68 Euro zzgl. Versandkosten als Print ↗️ oder um 20 Euro als PDF ↗️ kaufen.

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Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
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