Zivilgesellschaft bringt Stellungnahme zu UN-Bericht zu Menschenrechten in Österreich ein. Mängel im Schutz vor Diskriminierung bestehen weiter.

Nach fünf Jahren war es wieder an der heimischen Zivilgesellschaft, beim UN-Menschenrechtsrat eine Stellungnahme zur Menschenrechtssituation in Österreich abzugeben. Für den beginnenden vierten Zyklus des wiederkehrenden Berichtsprozesses, der Universal Periodic Review (UPR), koordinierte die Österreichische Liga für Menschenrechte die Zusammenarbeit von 300 NGOs und Dachverbänden – darunter auch der Klagsverband.
Nach wie vor fehlt das strategische Einbeziehen der Menschenrechte in der österreichischen Tagespolitik. Ein Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte könnte dafür die Strukturen schaffen, ist aber seit Jahren ausständig. Daher bleiben die Grund-, Freiheits- und Menschenrechte allzu oft bestenfalls ein Anhängsel in der Gesetzgebung, statt sie im Sinne von Human Rights First bei jeder Gesetzesänderung von Anfang an mitzudenken.
Im Bereich der Diskriminierung sticht unter anderem die Benachteiligung vieler Menschen mit Behinderung beim Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und Justiz hervor. Beim Zugang zur Bildung für Kinder mit Behinderung zeigten sich seit dem letzten Bericht sogar Rückschritte.
Darüber hinaus gibt es nach wie vor keinen einheitlichen rechtlicher Schutz vor allen Diskriminierungsgründen. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besteht kein klarer Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion und Weltanschauung sowie der sexuellen Orientierung. So ein umfassender Schutz gegen Diskriminierung in allen Lebensbereichen zählt daher zu den Forderungen des Papiers.