Anspruch auf Frühkarenz: Der Klagsverband regt an, im Zuge der geplanten Novelle den Anspruch auf eine Frühkarenz anlässlich der Geburt eines Kindes umfassend diskriminierungsfrei zu gestalten.

Aktuell haben in Kärnten Beamt*innen und Vertragsbedienstete aller Geschlechter Anspruch auf Frühkarenz, wenn sie mit der Mutter (gebärende Person) des Kindes in einer Partner*innenschaft (Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft oder Ehe) und mit ihr und dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Darüber hinaus gibt es diese Möglichkeit für männliche Beamte bzw. Vertragsbedienstete anlässlich der Geburt ihres Kindes oder der Geburt des Kindes ihres Partners bei gemeinsamem Haushalt mit Partner und Kind.
Nicht erfasst sind offenbar u.a. Beamtinnen oder weibliche Vertragsbedienstete, wenn sie mit ihrem männlichen Partner und dessen neugeborenem Kind in einem Haushalt leben.
Der Klagsverband regt an, im Zuge der Novelle die genannten Bestimmungen geschlechterinklusiv zu gestalten, um mögliche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung hintanzuhalten und der Lebensrealität diverser Familienkonstellationen gerecht zu werden.