Der Klagsverband hat heute eine umfassende, kritische Stellungnahme zu jenem Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem Schülerinnen bis zur achten Schulstufe künftig das Tragen eines Kopftuches in der Schule untersagt werden soll. Wie bereits gegen die die vom Verfassungsgerichtshof 2020 als verfassungswidrig aufgehobene Vorgängerregelung bestehen gravierende grundrechtliche Bedenken.

Der Gesetzesentwurf verfolgt die wichtigen und dringend gebotenen Ziele Geschlechtergleichstellung, Bildungsgerechtigkeit, Kinderschutz und Schulfrieden. Es wird aber nicht ausreichend dargelegt, dass diese Ziele durch das geplante Kopftuchverbot erreicht werden können. Das geplante Verbot bedeutet nämlich einen schweren Eingriff in die grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit und die Persönlichkeitsentwicklung von genau jener Gruppe, die man mit dem Gesetz schützen möchte: muslimische Mädchen.
Der Gesetzesentwurf deutet das Tragen eines Kopftuchs zudem pauschal als „ehrkulturelle Verhaltenspflicht“. Das ist wertend und widerspricht nach Ansicht des Klagsverbands den vielfältigen Bedeutungen, Motiven und Lesarten, die mit dem Tragen eines muslimischen Kopftuchs verbunden sein können, wie es auch bereits der Verfassungsgerichtshof betont hat.
Das in Österreich geltende Neutralitätsgebot verlangt zudem grundsätzlich Gleichbehandlung und Offenheit gegenüber Religionen. Das selektive Herausgreifen eines religiösen Symbols ist auch aus diesem Grund problematisch.
Staatliche Eingriffe in Grundrechte dürfen nur erfolgen, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. In unserer Stellungnahme legen wir umfassend dar, warum hier schwere Bedenken bestehen. Die Begutachtungsfrist endet morgen, am 23. Oktober 2025.

