• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Jahresberichte
    • Projekte
    • Ihre Spende
  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • nach Gerichten
    • nach UN-Empfehlungen
    • nach Gesetzen
    • nach Diskriminierungs-Gründen
    • nach Bereichen
  • Wissen
  • Politik
    • Der Klagsverband fordert
    • Stellungnahmen 2025
    • Schattenberichte
    • #rechtehatsie


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Jahresberichte
    • Projekte
    • Ihre Spende
  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • nach Gerichten
    • nach UN-Empfehlungen
    • nach Gesetzen
    • nach Diskriminierungs-Gründen
    • nach Bereichen
  • Wissen
  • Politik
    • Der Klagsverband fordert
    • Stellungnahmen 2025
    • Schattenberichte
    • #rechtehatsie

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Amtshaftung: 40.000 Euro für nicht angemessen betreutes Kind mit Behinderung

Amtshaftung: 40.000 Euro für nicht angemessen betreutes Kind mit Behinderung

12. März 2026 von Lisa Schrammel

Stadt Wien muss laut Oberstem Gerichtshof Schmerzensgeld zahlen. In seiner Begründung bezieht er sich auf die in der Verfassung verankerten Kinderrechte.

Eine Statue von Justitia, Göttin der Gerechtigkeit, thront über einer Treppe im Wiener Justizpalast, Sitz des Obersten Gerichtshofs.

Ein Kind mit Mehrfachbehinderung erhielt über Jahre keine geeignete Pflege und Betreuung in Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied im Jänner 2026 (Entscheidung 1Ob143/25y), dass die Stadt Wien die in der Verfassung verankerten Kinderrechte berücksichtigen und dem Kind € 40.000 Schmerzensgeld zahlen muss. Dies ist ein wichtiges Signal für die Stärkung der Kinderrechte und Rechte von Kindern mit Behinderung.

Kind jahrelang in ungeeigneter Psychiatrie untergebracht

Aufgrund einer seltenen genetischen Erkrankung ist das betroffene Kind auf eine 24-Stunden Betreuung angewiesen, vor allem eine beständige Umgebung und Zuwendung sind dabei wichtig. Die erforderliche Pflege war in der Wohnung der Eltern nicht möglich, eine Einrichtung für pflegebedürftige Kinder in Wien nicht vorhanden. Ab 2018 war das Kind daher in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, in der jedoch keine adäquate Pflege und basale Förderung oder Ergotherapie bereitgestellt werden konnten. Der Aufenthalt in dieser Klinik löste bei dem Kind über Jahre hinweg Unruhe, Agitation und Schmerzen aus.

Als Alternative erhielten die Eltern ein Angebot für einen geeigneten, aber 120 Kilometer vom Wohnort entfernten Betreuungsplatz. Durch die große Distanz hätten sie aber nicht im notwendigen Ausmaß den Kontakt zu ihrem Kind halten können, was wesentliche Auswirkungen auf dessen Wohlbefinden gehabt hätte.

Erst eine Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2021 brachte Bewegung in die Sache: Im November 2023 eröffnete in Wien schließlich ein Pflegeheim für Kinder mit sechs Plätzen für stationäre Rund-um-die-Uhr-Pflege. Dort herrscht nun ein optimales Pflegesetting für das betroffene Kind.

OGH: Wiener Sozialhilfegesetz unter Berücksichtigung der Rechte von Kindern auslegen

Der OGH hat in seiner Entscheidung nun die Untätigkeit des Landes Wien als Sozialhilfeträger als rechtswidrig bewertet, da es trotz des offensichtlichen Bedarfs über Jahre hinweg keine geeignete Pflegeeinrichtung für Kinder zur Verfügung gestellt hatte.

Er nahm dabei auf die in der Verfassung verankerten Kinderrechte Bezug: Die vom Land Wien nach dem Wiener Sozialhilfegesetz zur Verfügung zu stellende Pflege ist unter Berücksichtigung der Rechte der Kinder auszulegen: Danach hat jedes Kind Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, sowie auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung. Jedes Kind mit Behinderung hat daher Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Bei einer Betreuung sind neben körperlichen Aspekten vor allem auch die Befriedigung psychischer Bedürfnisse und sozialer Kontakte im angemessenen Ausmaß zu berücksichtigen.

Diesen Pflichten ist das Land Wien laut OGH jahrelang nicht nachgekommen und haftet daher für die dem Kind entstandenen Nachteile aus der Amtshaftung.

  • Link zur Entscheidung 1Ob143/25y des Obersten Gerichtshofs
Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Einwilligung verwalten

Wir verwenden Cookies um YouTube Videos und eine Google Map anzuzeigen. 

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Google setzt Marketing Cookies. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}